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(1) Dem am 9./30.Juli 2018 vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und der Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie nationaler Fördermaßnahmen wird zugestimmt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)
Bremen, den 13. November 2018
Der Senat
Gemäß Bekanntmachung vom 29. November 2018 (Brem.GBl. S. 466) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.