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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 20/2018 -
Reisekosten: Höhe des Trennungstagegeldes und der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab Januar 2019
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Ziffer 1: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2019
Durch Artikel 1 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 6. November 2018 (BGBl. I, Nr. 37, S. 1842) sind die Sachbezugswerte ab 1. Januar 2019 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | voller Tag |
1,77 Euro *) | 3,30 Euro | 3,30 Euro | 8,37 Euro *) | |
2,66 Euro *) | 4,95 Euro | 4,95 Euro | 12,56 Euro *) |
*) gerundete Werte
Der in der letzten Spalte ausgewiesene Wert ist auf volle Tage anzuwenden.
Ziffer 2: Höhe der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2019
Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.
Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der Neufassung der o. g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 7. November 2018, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Die als Anlage zur ARVVwV beigefügte Tabelle der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.
Für alle Dienstreisen, die noch im Jahr 2018 angetreten werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2018 festgesetzt sind.
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
Außerkrafttreten von Rundschreiben
Das Rundschreiben Nr. 01/2018 der Senatorin für Finanzen tritt am 1. Januar 2019 außer Kraft.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de