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  • Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße und der Einfahrt zum Betriebshof sowie in der Havemannstraße -

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