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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Kommunikations- und Medienwissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 21. Juni 2017

juris-Abkürzung:KommMedWZwFäBacfPO BR 2017
Ausfertigungsdatum:21.06.2017
Gültig ab:01.10.2017
Gültig bis:30.09.2028
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 446; 2024, 388
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Kommunikations- und Medienwissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 21. Juni 2017

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 13. Februar 2024 (Brem.ABl. S. 388)
1.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 20. Februar 2019 (Brem.ABl. S. 151, ber. 172)*)

2.

Anlage 1 und 2 geändert durch Ordnung vom 3. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 460)**)

Fußnoten

*)

[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 20. Februar 2019 (Brem.ABl. S. 151) ist folgende Regelung zu beachten:
,,Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. April 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Sommersemester 2019 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Kommunikations- und Medienwissenschaft“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums „KMW“, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2019 gemäß der Prüfungsordnung vom 21. Juni 2017 begonnen haben, setzen ihr Studium nach den vorliegenden geänderten Regeln fort. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]

**)

[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 3. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 460) ist folgende Regelung zu beachten:
,,Artikel 2
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2020 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2020/21 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Kommunikations- und Medienwissenschaft“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen und die Module M5 und M6 der Prüfungsordnung vom 20. Februar 2019 weder absolviert haben, noch sich in einem laufenden Prüfungsverfahren in diesen Modulen befinden, wechseln in die vorliegende geänderte Prüfungsordnung.
(3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen und die Module M5 und M6 der Prüfungsordnung vom 20. Februar 2019 absolviert haben bzw. sich in diesen Modulen in einem laufenden Prüfungsverfahren befinden, verbleiben in der geänderten Ordnung vom 20. Februar 2019, berichtigt am 11. März 2019.”]

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