Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management (ISSM) vom 28. Oktober 2014

Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management (ISSM)

Veröffentlichungsdatum:06.03.2015 Inkrafttreten01.09.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2018 bis 31.03.2021Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 22. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 157)
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 175

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: ISSMBRHMastPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ISSMBRHMastPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung
der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang
Integrated Safety and Security Management (ISSM)
Vom 28. Oktober 2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2018 bis 31.03.2021

aufgeh. durch § 8 Absatz 1 Satz 3 der Ordnung vom 16. März 2021 (Brem.ABl. S. 507)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 22. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 157)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 25. Februar 2015 gemäß § 110 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 Nr. 6 S. 23) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 120 Leistungspunkte erforderlich.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1. Ein Bericht umfasst eine schriftliche Schilderung zum Zwecke der Dokumentation.

(3) Module, die ganz oder teilweise in Englisch unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden.

(4) Im Wahlmodul müssen im Rahmen von 9 CP Leistungen erbracht werden. Neben den in Anlage 1 genannten Wahlpflichtveranstaltungen können Lehrveranstaltungen im Umfang von max. 6 CP frei gewählt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss auf Antragstellung.

§ 3
Wiederholung von Prüfungen

(1) Nach der ersten Wiederholung einer Klausur, bei der mindestens 45 % der maximalen Punktzahl erreicht wurden, kann vor der Festsetzung der Note „nicht ausreichend“ eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Studierenden angeboten werden. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Note „ausreichend“ (4,0) oder die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

(2) Die einem Modul zugeordneten Leistungspunkte (CP) werden zuerkannt, wenn alle für dieses Modul geforderten Prüfungs- und Studienleistungen erbracht sind.

§ 4
Praxisphase

Das Studium enthält eine Praxisphase, die acht Wochen in Vollzeit umfassen muss, jedoch auch in Teilzeit nicht mehr als ein halbes Jahr betragen darf. Die Praxisphase soll in der Regel im 4. Studiensemester absolviert werden.

§ 5
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 16 Wochen.

(3) Die Masterarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

(4) Das Kolloquium besteht zu gleichen Teilen aus einem Vortrag und einer Verteidigung.

§ 6
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 75% aus der Durchschnittsnote der Modulnoten und zu 25% aus der Note des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 80% aus der Note der Masterarbeit und zu 20% aus der Note des Kolloquiums.

§ 7
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science (M.Sc.)“.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2014 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Gleichzeitig tritt der Fachspezifische Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Integrated Safety and Security Management vom 12. Januar 2010 (Brem.ABl. 2011, S.100) außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach dem Fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Integrated Safety and Security Management vom 12. Januar 2010 (Brem.ABl. 2011, S.100) ab.

Bremerhaven, den 25. Februar 2015

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1 Prüfungs- und Studienleistungen ISSM

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen

Prüf.Nr.

Sem

Modul
-Bez.

Modul /
Lehrveranstaltungen

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

1

11

Gefahrenidentifizierung I: Normalbetrieb

6

 

K,M,R

1,0

6

11010

1

111

Gefahrenpotentiale von logistischen Prozessen und Anlagen

3

 

 

 

 

11020

1

112

Gefahrenpotentiale von Produktionsprozessen /-anlagen

1

 

 

 

 

11100

1

12

Sicherheitsmanagement im Normalbetrieb

6

 

P,H

1,0

6

11110

1

121

Sicherheitsmanagement im Unternehmen

2

H

 

 

 

11130

1

122

Organisation der öffentlichen Gefahrenabwehr

2

 

 

 

 

11200

1

13

Rechtsgrundlagen

6

 

K,M,R

1,0

9

11210

1

131

Verwaltungsrecht und technisches Recht

2

 

 

 

 

11220

1

132

Einf. in das deutsche Strafrecht und Strafprozessrecht

2

 

 

 

 

11230

1

133

Threat Structures, national and international Security Policy (E)

2

R

 

 

 

11300

1

14

Gefährliche Güter und Gefahrstoffe

 

 

P, H

1,0

6

11310

1

141

Risk Assessment of Hazardous Materials (D/E)

2

V

 

 

 

11320

1

142

Sicherheitsmanagementsysteme in der Gefahrgutlogistik

2

 

 

 

 

21000

2

21

Gefahrenidentifizierung II: Verwundbarkeit von Prozessen und Anlagen

8

 

 

 

12

21010

2

211

Verwundbarkeiten logistischer Prozesse und Anlagen (D/E)

3

 

K,R,M

0,44

 

21020

2

212

Verwundbarkeiten von Produktionsprozessen und -anlagen

1

K,R, M

 

 

 

21030

2

213

Verwundbarkeiten informationstechnischer Prozesse und Anlagen (E)

4

V

K,M,R

0,56

 

21100

2

22

Risikoanalyse und -bewertung

6

 

 

 

9

21110

2

221

Mathematische Methoden und Risikoanalyse

2

 

K,M,H

0,66

 

21120

2

222

Eintrittswahrscheinlichkeiten und Risikobewertung

2

 

 

 

 

21130

2

223

Schadensszenarien nach Eingriffen Unbefugter

2

 

H,M,R

0,34

 

21300

2

23

Krisenmanagement I

10

 

P,H

1,0

6

21310

2

231

Notfall und Krisenmanagement in Unternehmen

2

 

 

 

 

21320

2

232

Vorbereitendes Seminar zur Vertiefungsfallstudie

2

R, H

 

 

 

31000

3

31

Krisenmanagement II

 

 

P,H

1,0

9

31010

3

311

Sicherung und Abwehr von Angriffen

2

K

 

0

 

31020

3

312

Vertiefungsfallstudien zum Krisenmanagement

4

 

 

 

 

31100

3

32

Führen in kritischen Situationen

8

 

 

 

12

31120

3

321

Psychologie von Stress-Situationen

2

 

K,R,M

0,5

 

31120

3

322

Führen unter Belastung

2

 

 

31130

3

323

Fallstudien zu Führen in kritischen Situationen

4

 

P,H

0,5

 

31200

3

33

Öffentlichkeitsarbeit und Risikokommunikation

4

 

M,P,H

1,0

6

31210

3

331

Interne und externe Risikokommunikation

2

 

 

 

 

31220

3

332

Fallstudien zur Risikokommunikation

2

 

 

 

 

11400

3

WM

Wahlmodul

6

 

 

 

9

11430

1-3

WM1-6

3 Wahlpflichtkurse wählen

6

 

 

1,0

 

41000

4

 

Praxisphase

 

B

 

 

8

41100

4

 

Masterarbeit

 

 

 

 

22

41110

4

421

Seminar zur Masterarbeit

2

R

 

 

 

41120

4

422

Masterarbeit

 

 

 

0,8

 

41130

4

423

Kolloquium

 

 

 

0,2

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüf.Nr.

Sem

Modul
Bez.

Modul /Lehrveranstaltungen

SWS

SL

PL

GF

CP

41200

 

Auswahl

Wahlmodul

 

 

 

 

 

41210

 

WM1

Data Analytics (E)

2

 

M,P

 

3

41220

 

WM2

Ergänzende Aspekte zur Arbeitssicherheit

2

 

K

 

3

41230

 

WM3

Entscheidungstechniken

2

 

H,M,R

 

3

41240

 

WM4

Organisationstheorie

2

 

H,R

 

3

41250

 

WM5

Projektmanagement

2

 

P

 

3

41260

 

WM6

Unternehmensführung

2

 

H,R

 

3

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

Modul Bez:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung, P - Projekt)

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung (unbenotet)

PL:

Prüfungsleistung

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

(E):

Lehrsprache Englisch

(D/E):

Lehrsprache Deutsch und Englisch

WM:

Wahlmodul. Das aktuelle Angebot wird rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungszeit des Semesters im Fachbereich bekanntgegeben

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

Mündliche Prüfung

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

V:

Praktischer Versuch

B:

Bericht

„,“:

Alternative Prüfungsleistungen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.