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Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung Vom 15. April 2019

Veröffentlichungsdatum:17.04.2019 Inkrafttreten01.05.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.05.2019 bis 31.07.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 380

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Justiz und Verfassung
Erlassdatum:15.04.2019
Fassung vom:15.04.2019
Gültig ab:01.05.2019
Gültig bis:31.07.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 380
Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen
(MiStra)

Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung

Vom 15. April 2019

I.

Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) wird für das Land Bremen in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Anordnung wurde am 8. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht, BAnz AT 08.04.2019 B1.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung betreffend die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 16. November 2015 außer Kraft.

Bremen, den 15. April 2019

Der Senator für Justiz und Verfassung


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