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Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2020

Veröffentlichungsdatum:23.12.2019 Inkrafttreten24.12.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.12.2019 bis 31.12.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 817

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juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2020
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2020
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen
in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2020
Vom 11. Dezember 2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.12.2019 bis 31.12.2020

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

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§ 1

In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1.

im Stadtteil Wulsdorf

am 5. Januar 2020 von 13.00 bis 18.00 Uhr,

2.

im Stadtteil Mitte

am 5. Januar 2020 von 13.00 bis 18.00 Uhr.


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§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, desJugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

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§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.

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§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 11. Dezember 2019

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

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