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Dreißigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dreißigste Coronaverordnung) vom 18. Januar 2022

juris-Abkürzung:CoronaV31V BR
Ausfertigungsdatum:18.01.2022
Gültig ab:21.01.2022
Gültig bis:01.04.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2022, 12
Gliederungs-Nr:-
Dreißigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Dreißigste Coronaverordnung)
Vom 18. Januar 2022

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 2, 7, 15, 16 und 19 geändert durch Verordnung vom 1. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 73)

2.

§§ 3, 4, 23 und 25 geändert, § 6 aufgehoben durch Verordnung vom 8. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 88)

3.

§§ 7, 23 und 25 geändert durch Verordnung vom 18. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 96)

4.

mehrfach geändert, §§ 3a und 7 neu gefasst durch Verordnung vom 22. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 139)

5.

§§ 16 und 19 geändert durch Verordnung vom 8. März 2022 (Brem.GBl. S. 143)

6.

§ 25 geändert durch Verordnung vom 15. März 2022 (Brem.GBl. S. 144)

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