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  • Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Absatz 2 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Justiz, zur Verwendung im Justizvollzugs- und Werkdienst - Anlage 1: Bescheinigung für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2

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