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Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:14.12.2022 Inkrafttreten07.01.2023
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.01.2023 bis 21.09.2023Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 30. August 2023 (Brem.GBl. S. 501)
Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 1

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juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2023
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2023
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven
Vom 14. Dezember 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.01.2023 bis 21.09.2023
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 30. August 2023 (Brem.GBl. S. 501)

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Februar 2020 (Brem.GBl. S. 7) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

§ 1

In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

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am 8. Januar 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Prosit Neujahr“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 2. April 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Auto-Meile 2023“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 16. April 2023 aus Anlass der Veranstaltung „18. Zweirad- und Freizeitmesse“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 7. Mai 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Blütenfest“ im Stadtteil Geestemünde, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 4. Juni 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Bürgerbummel“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 3. September 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Weinfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 10. September 2023 aus Anlass der Veranstaltung „4. Bremerhavener Energie- und Klimastadttag in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 24. September 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Herbstfest“ im Stadtteil Geestemünde, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 1. Oktober 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Caravan- und Freizeitmesse“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 5. November 2023 aus Anlass der Veranstaltung „Bauernmarkt/Fair Trade“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr.


§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.


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