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Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit vom 11. Januar 1982

juris-Abkürzung:GeldstrTilgV BR
Ausfertigungsdatum:11.01.1982
Gültig ab:01.02.1982
Gültig bis:31.12.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1982, 9
Gliederungs-Nr:45-m-1
Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit
Vom 11. Januar 1982

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1 und 6 geändert durch II. g) Nr. 38 der Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Brem.GBl. S. 223)

2.

§ 4 geändert durch Verordnung vom 14.07.1998 (Brem.GBl. S. 205)

3.

§ 7 geändert durch Artikel 1 Nr. 127 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

4.

§ 7 geändert durch Artikel 1 Abs. 103 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

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