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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag)

Veröffentlichungsdatum:05.12.1989 Inkrafttreten06.12.1989
Fundstelle Brem.GBl. 1989, S. 387
Gliederungsnummer:225-i-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) vom 28. November 1989 (Brem.GBl. 1989, S. 387)"

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juris-Abkürzung: SatFernsStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 225-i-1
juris-Abkürzung:SatFernsStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:28.11.1989
Gültig ab:06.12.1989
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1989, 387
Gliederungs-Nr:225-i-1
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die
Veranstaltung von Fernsehen über Satellit
(Satellitenfernseh-Staatsvertrag)
Vom 28. November 1989
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 29. Juni 1989 von den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, am 20. Juli 1989 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

Landesstelle im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 des Staatsvertrages ist für die Freie Hansestadt Bremen die Bremische Landesmedienanstalt.

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Artikel 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, wird vom Senat im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.

Bremen, den 28. November 1989

Der Senat

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