Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.06.2007 bis 01.07.2009
§ 1
In dem durch das Gesetz betreffend die bauliche Gestaltung des Schnoorviertels und der Umgebung der St.-Johannis-Kirche vom 3. Februar 1959 (Brem.GBI. S. 14 - 2131-d-1), geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBI S. 32) bezeichneten Gebiet und in der Böttcherstraße dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Lebensmittel zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren, Schnittblumen, Zeitungen sowie von Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, in der Zeit vom 10. April bis 20. Dezember an allen Sonn- und Feiertagen, ausgenommen am Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag, von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein.
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Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie tritt am 31. Mai 2012 außer Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 24. April 2007
Der Senat
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