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Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am 16. März 2008 in der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.03.2008 Inkrafttreten05.03.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.03.2008 bis 31.12.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 41

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juris-Abkürzung: VKStBRH2V BR 2008
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRH2V BR 2008
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen
am 16. März 2008 in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 26. Februar 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.03.2008 bis 31.12.2008

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Auf Grund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1) verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden am 16. März 2008 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den Ortsteilen Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide und der Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor geöffnet sein.

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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 - 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nr. 2 des Ortsgesetzes vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 32) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 26. Februar 2008

Der Senat

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