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Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2011

Veröffentlichungsdatum:06.05.2011 Inkrafttreten07.05.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.05.2011 bis 31.12.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 324

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juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2011
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen
in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2011
Vom 13. April 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.05.2011 bis 31.12.2011

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) in der Fassung der Änderungen vom 23. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 207) und 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) verordnet der Magistrat:

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§ 1

In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1.

im Stadtteil Geestemünde

am 8. Mai 2011 von 12 bis 17 Uhr,

2.

im Stadtteil Wulsdorf

am 19. Juni 2011 von 13 bis 18 Uhr,

3.

im Stadtteil Mitte

am 29. Mai, 31. Juli, 18. September und 30. Oktober 2011 jeweils von 13 bis 18 Uhr.


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§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 13. April 2011

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Teiser
Bürgermeister

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