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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2014

Veröffentlichungsdatum:13.03.2014 Inkrafttreten14.03.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.03.2014 bis 31.12.2014Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 199
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2014
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2014
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten
von Verkaufsstellen an Sonntagen
in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2014
Vom 11. März 2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.03.2014 bis 31.12.2014

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 ― 8050-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 13. April 2014

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

2.

am 27. April 2014

a)

in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

b)

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

3.

am 4. Mai 2014

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

4.

am 1. Juni 2014

a)

im Ortsteil Borgfeld,

b)

im Ortsteil Kirchhuchting,

5.

am 6. Juli 2014

a)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

6.

am 31. August 2014

im Ortsteil Kirchhuchting,

7.

am 5. Oktober 2014

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

c)

im Ortsteil Osterholz,

8.

am 2. November 2014

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

9.

am 9. November 2014

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 ― 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 24. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 11. März 2014

Der Senat

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