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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2015 -
Reisekostenrecht;
hier:
Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2015 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)
Verteiler: „Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen“
Da sich die für die Festsetzung der Sachbezugswerte nach § 3 Absatz 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) maßgeblichen Werte für Verpflegung aus § 2 Absatz 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für das Jahr 2015 nicht verändert haben, gelten die mit meinem Rundschreiben 02/2014 bekannt gegebenen Sachbezugswerte auch für das Jahr 2015.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Kontakt
Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: Dienstrecht@finanzen.bremen.de