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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 67: Anlage 3.1/3 Zu DIN 4102-4/A1

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:15.08.2012
Fassung vom:15.08.2012
Gültig ab:23.08.2012
Gültig bis:21.08.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 67: Anlage 3.1/3 Zu DIN 4102-4/A1

Anlage 3.1/3

Zu DIN 4102-4/A1

Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes zu beachten:

1.
Zu Tabelle 110:
Anstelle von DIN 18180:1989-09 gilt DIN 18180:2007-01.
2.
Zu Abschnitt 4.5.2.2:
Bei einer Bemessung von Mauerwerk nach dem genaueren Verfahren von DIN 1053-1 kann die Einstufung des Mauerwerks in Feuerwiderstandsklassen und Brandwände nach DIN 4102-4:199403 bzw. DIN 4102-4/A1:2004-11 erfolgen, wenn der Ausnutzungsfaktor α2 wie folgt bestimmt wird und α2 ≤ 1,0 ist:

Formel für die Bemessung von Mauerwerk zur Einstufung in Feierwiderstandsklassen und Brandwände nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. DIN 4102-4/A1:2004-11

Bei einer Bemessung von Mauerwerk nach dem genaueren Verfahren von DIN 1053-1, wenn der Ausnutzungsfaktor α2 wie folgt bestimmt wird und α2 ≤ 1,0 ist:

Darin ist

α2

der Ausnutzungsfaktor zur Einstufung des Mauerwerks in Feuerwiderstandsklassen und Brandwände

hk

die Knicklänge der Wand nach DIN 1053-1

d

die Wanddicke

γ

der Sicherheitsbeiwert nach DIN 1053-1

vorhσ

die vorhandene Normalspannung unter Gebrauchslasten unter Annahme einer linearen Spannungsverteilung und ebenbleibender Querschnitte

ßR

der Rechenwert der Druckfestigkeit des Mauerwerks nach DIN 1053-1

Bei exzentrischer Beanspruchung darf anstelle von ßR der Wert 1,33 ßR gesetzt werden, sofern die γ-fache mittlere Spannung den Wert ßR nicht überschreitet.



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