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Verordnung über die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches in Bremen-Niedervieland (Güterverkehrszentrum)

Veröffentlichungsdatum:14.04.1982 Inkrafttreten15.04.1982
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.04.1982 bis 13.11.2001Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1982, S. 135
Gliederungsnummer:2130-m-8

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juris-Abkürzung: NiedervStEntwBV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2130-m-8
juris-Abkürzung:NiedervStEntwBV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2130-m-8
Verordnung über die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches
in Bremen-Niedervieland (Güterverkehrszentrum)
Vom 22. März 1982
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.04.1982 bis 13.11.2001

V aufgeh. durch § 1 Nr. 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 363)

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Aufgrund des § 53 des Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwickklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz - StBauFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318, 3617), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionen im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949), verordnet der Senat:

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§ 1

Das im Kartenausschnitt vom 25. Januar 1982 kenntlich gemachte Gebiet zwischen der Stromer Landstraße, Neue Ochtum, Senator-Apelt-Straße und Der Halmer Weg wird als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.
Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es, ein Güterverkehrszentrum mit ergänzenden oder anderen lagegebundenen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zu errichten, sowie die hierzu notwendigen Erschließungs-, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen zu schaffen.
Aufgabe des Güterverkehrszentrums ist es, als Bestandteil eines Knotenpunktsystems den Güteraustausch der für die Region Bremen und den Seehafen bestimmten Güter zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern Schiene, Straße und Schiffahrt zu gewährleisten. Vorgesehen sind:

-

leistungsfähige Eisenbahnanschlüsse sowie verkehrsgünstige Anbindungen an das örtliche Straßen- und an das überregionale Autobahnnetz;

-

Anlagen für Umschlag und Lagerung, wie z. B. Großumschlag- und Lageranlagen, Kombiverkehrsanlagen, Container- und Chassisabstellflächen, Schwergutlager, Warenauslieferungslager, Ver- und Entpackungsbetriebe;

-

Park- und Abstellflächen, wie z. B. Parkflächen für Lkw, Pkw-Abstellflächen;

-

Dienstleistungsbereiche, wie z. B. Containerdepots, Containerreparaturbetriebe, Lkw-Service-Einrichtungen, Motel für Fernfahrer, Sozialeinrichtungen;

-

Verwaltungen, wie z. B. Bank, Post, Zoll;

-

ergänzende oder andere lagegebundene Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.


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§ 2

Der Entwicklungsbereich besteht aus den folgenden Grundstücken:

Stadtgemeinde Bremen Katasterbezirk VL 
Flurstück:85/1 TeilGrundbuchblatt:ohne
Flur:81Grundbuchbezirk: VL 81
Flurstück:1Grundbuchblatt: 195
 10/1 Teil  407
 17 Teil  175
 19 Teil  280
 20/1 Teil  407
Flur:97Grundbuchbezirk: VL 81
Flurstück:34 TeilGrundbuchblatt:237
Flur:107Grundbuchbezirk:VL 98
Flurstück: 1/2Grundbuchblatt:10
  5/1 Teil 287
  5/2 Teil 260
  6/1 Teil 145
  6/2 145
 6/3 145
 6/4  145
 7/2 200
 7/4  10
 7/5 Teil 267
 7/6 267
 8/1 267
 8/2 267
 9/1 10
  9/2 260
 10/2 200
 10/3  10
 10/4 260
 11/2  65
 11/3 65
 11/4 260
 12/1 2
 12/2 2
 12/3 2
  12/4 2
 13 ohne
 14  2
 21  155
 22 175
 23 267
 24 260
 25 260
 26 260
Flur: 110Grundbuchbezirk:VL 98
Flurstück: 11/1 TeilGrundbuchblatt:155
 12/1 Teil 175 (VL 70)
Flur:114Grundbuchbezirk:VL 98
Flurstück:1Grundbuchblatt:197
 2 197
 6/1 267
 7/1 267
 8 267
  9/1 65
 19/3 10
 20  180
 21 2
 22/1  10, 22, 267,
65 je 1/4   
Anteil   
 23/1 22
 28/1  10
 29/1 65
 33/1 10
Flur:115Grundbuchbezirk:VL 98
Flurstück:1/2Grundbuchblatt: 267
 2/1 10
 3 65
 4/1 10
 8 10, 22, 267,
65 je zu 1/4   
Anteil   
 9/1 65
 16 Teil 220
 17 220
  18 Teil 220
  19 65
 20  65
 21  65
 22 65
 23 267
 24 Teil 219
 25 Teil 218
 26 142
 27 2
  28 ohne
 29 ohne
 30 Teil  222
 37 Teil  ohne
 57 Teil  ohne
 58 Teil  ohne
 59 Teil  239
 60 Teil  ohne
 61 266
 62  ohne
 63 ohne
Flur:116Grundbuchbezirk: VL 98
Flurstück1Grundbuchblatt: 79
 2 Teil ohne
 10 Teil ohne
 11 Teil ohne
 12 Teil 177
 13 Teil 177
 16 Teil ohne
 17 Teil ohne
 18 Teil 141
 19 Teil ohne
 20 635 (VL 7)
 21/1 635 (VL 7)
 21/2 Teil 635 (VL 7)
 21/4 Teil 635 (VL 7)
 22/1 79
 22/3 Teil 79
 23 79
  24 ohne
 25 238
 26/1  238
 28 Teil  137
 30/1 237
 31  ohne
 32 Teil  239
 35 Teil  75
 36 266
 37 63
 38 266
 39 Teil 63
 41 Teil 229
 52 Teil 79
 57 Teil ohne
 58 Teil 134
 59 Teil 134
 60 Teil ohne
Flur:117Grundbuchbezirk:VL 98
Flurstück20 TeilGrundbuchblatt:88
 21/2 Teil 124
 24 Teil ohne
 19 Teil ohne
 18 Teil ohne
 26 Teil ohne
 27 Teil ohne
 28 Teil ohne
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§ 3

Der übersichtsplan vom 25. Januar 1982 ist Bestandteil dieser Verordnung.

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§ 4

Der übersichtsplan vom 25. Januar 1982 ist beim Stadtplanungsamt zu kostenfreier Einsicht durch jedermann niedergelegt.

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§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 22. März 1982
Der Senat

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