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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:13.03.2013 Inkrafttreten01.09.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2014 bis 31.08.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 17.06.2014 (Brem.ABl. S. 752)
Fundstelle Brem.GBl. 2013, S. 212

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juris-Abkürzung: WIngWIStudBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:WIngWIStudBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
(Fachspezifischer Teil)
Vom 29. Januar 2013*)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2014 bis 31.08.2019

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 21. Januar 2019 (BremABl. S. 420)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 17.06.2014 (Brem.ABl. S. 752)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 21. Januar 2019 (BremABl. S. 420, 423) gilt folgende Regelung:
,,(3) Studierende, die das Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach Anlage 1 in der bis zum 31. August 2019 gültigen Fassung ab. Sie können die Bachelorprüfung auf Antrag nach Anlage 1 in der ab 1. September 2019 gültigen Fassung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2023. Danach ist die Bachelorprüfung nach Anlage 1 in der seit 1. September 2019 gültigen Fassung abzulegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 4. März 2013 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), die Neufassung des fachspezifischen Teils der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem. ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein integriertes Auslandsstudium, die Bachelorarbeit sowie das Kolloquium.

(2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens sechsundneunzig Leistungspunkten zulässig, darunter aus den Modulen ‚Englisch‚ und ‚Vorbereitung Ausland‚.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 ECTS-Leistungspunkte.

§ 2
Integriertes Auslandsstudium/Praktisches Auslandssemester

(1) Das integrierte Auslandsstudium findet in der Regel im 5. und 6. Semester statt und besteht aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Auslandssemester. Die im Gastland absolvierten Module müssen inhaltlich auf die Vorgaben zu den Auslandsmodulen abgestimmt sein und vorab durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Auslandsbeauftragten des Studiengangs genehmigt werden. Das praktische Auslandssemester hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen. Zur Verbreiterung der interkulturellen Erfahrungen sollten das theoretische Auslandsstudium sowie das Auslandspraktikum in zwei unterschiedlichen Staaten absolviert werden.

(2) Im Rahmen des theoretischen Studiensemesters sollen insgesamt vier Module zu jeweils 6 Leistungspunkten an einer ausländischen Hochschule absolviert werden. Ein Modul soll aus dem Themenbereich Organisation/Personalmanagement (Organisation/Human Resource Management) gewählt werden, zwei weitere aus zwei der drei betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte Marketing/Internationales Marketing (Marketing/International Marketing), Controlling/Internationales Controlling (Controlling/International Controlling) oder Operations Management/Logistik (Operations Management/Logistics). Das vierte Modul ist thematisch frei wählbar. Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerechneten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizierten Bayrischen Formel in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Umfang der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen erbracht; daneben sind folgende weiteren Formen möglich:

1.

Fallstudie: Eine Fallstudie stellt eine eigenständige schriftliche Auseinandersetzung mit einem praxisorientierten Problembereich dar.

2.

Projektbericht: Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren ist, mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet wird und mindestens folgende Inhalte aufweist:

a)

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

b)

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

c)

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Die Projektarbeit (§ 7 Absatz 2 Nummer 5 AT-BPO) ist in der Regel innerhalb von vier Wochen zu erbringen. Die Prüfungsleistungen in den Modulen ‚Vorbereitung Ausland‚ und ‚Bachelorprojekt‚ werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(4) Studienleistungen werden in Form von experimentellen Arbeiten und Hausarbeiten erbracht, wobei an Bearbeitungstiefe und Bearbeitungsdauer geringere Anforderungen als bei Prüfungsleistungen zu stellen sind.

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorthesis und dem Kolloquium, in dem die Bachelorthesis zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann auf Antrag ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Die Frist für die Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen. Die Bachelorthesis ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzugeben.

(4) Die Bachelorthesis kann auf Antrag in englischer Sprache angefertigt werden.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 80 % aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten nach Anlage 1, zu 15 % aus der Note der Bachelorthesis und zu 5 % aus der Note des Kolloquiums.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Engineering“ („B.Eng.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2011 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 21. August 2007 (Brem.ABl. S. 1099), zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. Februar 2010 (Brem.ABl. S. 602), außer Kraft.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

 SWSiCreditsiiPrüfungsleistung/Studienleistungiii
    
Modul 1.1 Mathematik 6KL
1.1.1.Mathematik4  
1.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.2 Physik 6KL
1.2.1.Physik2  
1.2.2.Elektrotechnik2  
1.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.3 Werkstoffwissenschaften 6KL
1.3.1.Werkstoffwissenschaften2  
1.3.2.Mechanik 12  
1.3.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.4 BWL Grundlagen 6KL oder PFiv
1.4.1.Personal Skills2  
1.4.2.BWL Grundlagen2  
1.4.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.5 VWL: Mikro- und Makroökonomie 6KL
1.5.1.Mikroökonomie2  
1.5.2.Makroökonomie2  
1.5.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.1 Technische Konstruktion 6KL
2.1.1.Maschinenelemente2  
2.1.2.Konstruktion/CAD2  
2.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.2 Informatik 6KL oder HA
2.2.1.Informatik Grundlagen 12  
2.2.2.Informatik Grundlagen 22  
2.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.3 Finanzmanagement 6KL
2.3.1.Wirtschaftsmathematik und Statistik2  
2.3.2.Investition und Finanzierung2  
2.3.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.4 Nationales Recht 6KL oder HA
2.4.1.BGB2  
2.4.2.HGB2  
2.4.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.5 Int. Rechnungswesen 6KL
2.5.1.Kostenrechnung2  
2.5.2.Controlling2  
2.5.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.1 Prod.- + Prozesstechnologie 6KL
3.1.1.Fertigungstechnologie4  
3.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.2 Energietechnik 6(KL + 2SL) oder PF
3.2.1.Technische Wärmelehre2  
3.2.2.Energietechnik2  
3.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.3 BWL: Personal /Organisation 6KL oder HA
3.3.1.Führung und Personal2  
3.3.2.Organisation2  
3.3.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.4 BWL: Marketing 6KL oder HA
3.4.1.Marketing4  
3.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.5 6 
3.5.1.Englisch4 KL o. MP
    
Modul 4.1 Produktionsprozesse und QM 6KL oder PF
4.1.1.Produktionsanlagen2  
4.1.2.Qualitätsmanagement2  
4.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.2 Enterprise Ressource Planning ERP 6KL oder PF
4.2.1.PPS/Geschäftsprozesse2  
4.2.2.PPS/Geschäftsprozesse2  
4.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.3 Logistische Systeme und MF 6KL oder PF oder HA und MP
4.3.1.Logistische Systeme und MF4  
4.3.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.4 Projektmanagement 6R oder PA
4.4.1.Projektmanagement4  
4.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.5 International Management  PFv
4.5.1.International Management26 
4.5.2.International External Auditing2  
4.5.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 5.1 Vorbereitung Ausland 6HA, R oder PF (unbenotet)
5.1.1.Interkulturelle Kommunikation4  
5.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 5.2 Ausland: Organisation /Personal 6 
5.2.1.Auslandsmodul Organisation /Personal   
    
Modul 5.3 Ausland 6 
05.03.2001Wahlpflichtmodul SP 1   
    
Modul 5.4 Ausland 6 
05.04.2001Wahlpflichtmodul SP 2   
    
Modul 5.5 Ausland 6 
05.05.2001Wahlpflichtmodul   
    
Modul 6.1 bis 6.4 Auslandspraktikum 24 
    
Modul 6.5 Nachbereitung Ausland 6B und PR
6.5.1.Expatriateerfahrung /Cases /Präs.4  
6.5.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.1 Schwerpunkt 1 (WPM) 6je nach Wahl des SP
7.1.1.Modul 1, Lehrveranstaltung 12  
7.1.2.Modul 1, Lehrveranstaltung 22  
7.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.2 Schwerpunkt 2 (WPM) 6je nach Wahl des SP
7.2.1.Modul 2, Lehrveranstaltung 12  
7.2.2.Modul 2, Lehrveranstaltung 22  
7.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.3 Technisches Produktmanagement 6KL, HA oder R
7.3.1.Technisches Innovationsmanagement2  
7.3.2.PDM EDM Produktdatenmanagement2  
7.3.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.4 Bachelorprojekt 6PROB (unbenotet)
7.4.1.Bachelorprojekt4  
7.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.5 Bachelorthesis 6 
7.5.1.Bachelorthesis4  
    
Summen133210 
Schwerpunktevi:   
Modul 7.6 SP 1: Internationales Marketing (6)KL und R
7.6.1.International Industrial Marketing(2)  
7.6.2.Innovationsmanagement(2)  
7.6.3.Modulbezogene Übung(1)  
    
Modul 7.7 SP 2: Internationales Controlling (6)R
7.7.1.Functional /Industry Controlling(2)  
7.7.2.Planning and reporting(2)  
7.7.3.Modulbezogene Übung(1)  
    
Modul 7.8 SP 3: Logistics /Operat. Management (6)KL, HA oder MP
7.8.1.Logistics /Operat. Management(2)  
7.8.2.Logistics /Operat. Management(2)  
7.8.3.Modulbezogene Übung(1)  

Fußnoten

i

Semesterwochenstunden Kontaktstudium

ii

Leistungspunkte

iii

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, FS - Fallstudie, B - Auslands- und Praxissemesterbericht, PF - Portfolio, PR - Präsentation, PA - Projektarbeit, PROB - Projektbericht, SL - Studienleistung.

iv

Im Modul 1.4 wird die bisherige Prüfungsform „HA“ zusätzlich bis zum 28. Februar 2014 angeboten.

v

Im Modul 4.5 werden die bisherigen Prüfungsformen „KL, HA oder R“ zusätzlich bis zum 31. August 2015 angeboten.

vi

Im 7. Semester ist aus 2 von 3 Schwerpunkten je ein Modul zu belegen.


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