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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:24.04.2012 Inkrafttreten01.09.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2010 bis 31.08.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 158

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juris-Abkürzung: BW/IMBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BW/IMBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 19. März 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2010 bis 31.08.2020

aufgeh. durch § 7 Absatz 1 Satz 3 der Ordnung vom 28. Januar 2020 (Brem.ABl. S. 641)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 20. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 303) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester Der Studiengang bietet einen Regelstudienverlauf nach dem „2+2-Modell“ oder dem „3+1-Modell“ an. In der ersten Variante beinhaltet die Regelstudienzeit ein praktisches Studiensemester, ein integriertes Auslandsstudium von 4 Semestern, bestehend aus drei theoretischen Studiensemestern und in der Regel einer weiteren Praxisphase, und die Bachelorthesis. In der zweiten Variante beinhaltet die Regelstudienzeit ein praktisches Studiensemester, ein integriertes Auslandsstudium von 2 Semestern, bestehend aus zwei theoretischen oder einem theoretischen und einem praktischen Studiensemestern im Ausland, und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Praktische Studienphasen,
integriertes Auslandsstudium

(1) Der Beginn des praktischen Studiensemesters im 4. Semester ist nur zulässig, wenn die Studienleistung des Moduls 4.1 ,Praxisvorbereitung‘ erfolgreich erbracht wurde Der Beginn der Praxisphase im 8. Semester erfordert, dass eine Mindestanzahl von 120 Leistungspunkten erreicht worden ist. Nähere Regelungen zu den praktischen Studienphasen trifft Anlage 2.

(2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums erfordert, dass mindestens 120 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) § 7 Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen sind in den im AT-BPO genannten Formen sowie in Form des Lernportfolios zu erbringen. Ein Lernportfolio ist eine von dem oder der Studierenden nach zuvor festgelegten Kriterien ausgewählte schriftliche Darstellung von eigenen Arbeiten, mit denen er oder sie den eigenen Lernfortschritt und Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachweist Die Auswahl der Arbeiten, deren Bezug zum eigenen Lernfortschritt und ihr Aussagegehalt für das Erreichen der Qualifikationsziele müssen begründet werden. Im Lernportfolio sollen die Studierenden nachweisen, dass sie für ihren Lernprozess Verantwortung übernommen haben und die in der Modulbeschreibung dokumentierten Qualifikationsziele erreicht haben Als Bestandteile des Lernportfolios kommen je nach Modulbeschreibung insbesondere Konzeptpapiere, Arbeiten mit Anwendungsbezug, Internetseiten, Weblogs, reflektierte Literaturrecherchen mit Bibliographie-Ergebnissen, Analysen mit Methodendarstellungen, Thesenpapiere sowie grafische Aufbereitungen eines Sachverhalts oder einer Fragestellung in Betracht. Die Prüfungsform des Lernportfolios kann verkürzte mündliche oder schriftliche Prüfungen beinhalten.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(6) Studienleistungen können in Form des

a)

Praxisberichts oder des

b)

Projektberichts

erbracht werden.

Zu a) Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Zu b) Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache angefertigt, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzuliefern.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 90% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 10% aus der Note der Bachelorthesis.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/11 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft/ Internationales Management (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2007 (Brem.ABl. S. 939), zuletzt geändert durch Ordnung vom 8. Februar 2010 (Brem.ABl. S. 358), außer Kraft. Die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 bleiben unberührt.

(2) Studierende, die das Studium an der Hochschule Bremen vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2013. Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Bachelorprüfung noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium mit dem ersten Fachsemester an der Hochschule Bremen zum Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung hinsichtlich der Module 1.1 bis 4.5 nach den bisherigen Bestimmungen ab und hinsichtlich der Module 5.1 bis 8.5 nach dieser Prüfungsordnung ab Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2013 Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt die Modulprüfungen der Module 1.1 bis 4.5 noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung (Anlage 1, Curriculum 2010/11) mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden.

(4) Bis zum Ende des Sommersemesters 2011 gelten hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn des praktischen Studiensemesters und des integrierten Auslandsstudium folgende Regelungen:

a)

Der Beginn des praktischen Studiensemesters im 4. Semester ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten zulässig, zusätzlich muss die Studienleistung des Moduls 4.1 ,Praxisvorbereitung‘ erfolgreich erbracht sein. Der Beginn der Praxisphase im 8. Semester erfordert, dass eine Mindestanzahl von 180 Leistungspunkten erreicht worden ist. Nähere Regelungen zu den praktischen Studienphasen trifft Anlage 2.

b)

Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums erfordert

-

in Variante 1 („2+2-Modell“), dass alle Prüfungsleistungen der ersten vier Semester erbracht sind; dies entspricht einer erreichten Mindestanzahl von 120 Leistungspunkten.

-

in Variante 2 („3+1-Modell“), dass eine Mindestanzahl von 150 Leistungspunkten erreicht worden ist.


Anlage 1:

Prüfungs- und Studienleistungen der Bachelorprüfung

Modulbezeichnungen

SWS1

Credits2

Prüfungs- bzw.
Studienleistung
3

 

 

 

 

Modul 1.1 BWL I: Grundlagen

 

6

KL, R oder MP

1.1.1.

BWL I: Grundlagen

4

 

 

1.1.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 1.2 Statistik I: Quantitative Methoden

 

6

KL

1.2.1.

Quantitative Methoden

4

 

 

1.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 1.3 Wirtschaftsrecht

 

6

KL oder MP

1.3.1.

Wirtschaftsrecht

4

 

 

1.3.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 1.4 Wirtschaftsenglisch I: Introduction to International Business

 

6

KL oder R

1.4.1.

Wirtschaftsenglisch I: Introduction to International Business

4

 

 

 

 

 

 

Modul 1.5 Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch I

 

6

KL

1.5.1.

Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder -deutsch I

4

 

 

 

 

 

 

Modul 2.1 BWL II: Leistungsprozesse und Management

 

6

KL, R, HA oder MP

2.1.1.

BWL II: Leistungsprozesse und Management

4

 

 

2.1.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 2.2 Statistik II: Management Research Methods

 

6

KL

2.2.1.

Management Research Methods

4

 

 

2.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 2.3 VWL I: Grundlagen der VWL, Mikroökonomie

 

6

KL, R, HA, PF oder MP

2.3.1.

VWL I: Grundlagen der VWL, Mikroökonomie

4

 

 

2.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 2.4 Wirtschaftsenglisch II: Introduction to Marketing

 

4

MP oder R

2.4.1.

Wirtschaftsenglisch II: Introduction to Marketing

4

 

 

 

 

 

 

Modul 2.5 Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder - deutsch II

 

4

MP

2.5.1.

Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch II

4

 

 

 

 

 

 

Modul 3.1 BWL III: Steuerlehre und angewandte Wirtschaftsethik

 

6

 

3.1.1.

Steuerlehre

2

 

KL

3.1.2.

Angewandte Wirtschaftsethik

2

 

R oder MP

3.1.3.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 3.2 Externes Rechnungswesen

 

6

KL

3.2.1.

Externes Rechnungswesen

4

 

 

3.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 3.3 VWL II: Makroökonomie und Wirtschaftspolitik

 

6

KL, R, HA, PF oder MP

3.3.1.

VWL II: Makroökonomie und Wirtschaftspolitik

4

 

 

3.3.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 3.4 Internes Rechnungswesen

 

6

KL

3.4.1.

Internes Rechnungswesen

4

 

 

3.4.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 3.5 Europäisches und Interkulturelles Management

 

6

 

3.5.1.

European Management (Englisch)

2

 

KL, R, HA oder MP

3.5.2.

Interkulturelles Management in Europa (Französisch oder Spanisch)

2

 

KL, R, HA oder MP

3.5.3.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 4.1 Praxisvorbereitung

 

6

SL

4.1.1.

Praxisvorbereitung

4

 

 

4.1.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Module 4.2 bis 4.5 Praxis

 

24

PB

 

 

 

 

Modul 5.1 Finanzwirtschaft

 

6

KL

5.1.1.

Finanzwirtschaft

4

 

 

5.1.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 5.2 Internationales Marketing

 

6

KL, R, HA oder MP

5.2.1.

Internationales Marketing

4

 

 

5.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 5.3 Personalwirtschaft

 

6

KL, R, HA oder MP

5.3.1.

Personalwirtschaft

4

 

 

5.3.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 5.4 Wirtschaftsenglisch III: Cross-Cultural Management

 

6

KL, R, HA oder MP

5.4.1.

Wirtschaftsenglisch III: Cross-Cultural Management

4

 

 

 

 

 

 

Modul 5.5 Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch III

 

6

KL, R oder MP

5.5.1.

Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder -deutsch III

4

 

 

 

 

 

 

Modul 6.1 Internationales Management I

 

6

KL, R, HA oder MP

6.1.1.

Internationales Management I

4

 

 

6.1.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 6.2 Schwerpunkt (siehe unten)

 

6

Je nach Schwerpunkt, s.u.

6.2.1.

Modul 1 Lehrveranstaltung 1

4

 

 

6.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 6.3 Internationales Wirtschaftsrecht

 

6

KL oder MP

6.3.1.

Internationales Wirtschaftsrecht

4

 

 

6.3.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 6.4 Wirtschaftsenglisch IV: Entrepreneurship and Business Management

 

6

KL, MP, R oder PA

6.4.1.

Wirtschaftsenglisch IV: Entrepreneurship and Business Management

4

 

 

 

 

 

 

Modul 6.5 Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch IV

 

6

KL, MP, R oder PA

6.5.1.

Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder -deutsch IV

4

 

 

 

 

 

 

Modul 7.1 Internationales Management II

 

6

R

7.1.1.

Case Studies Strategie Management

2

 

 

7.1.2.

Planspiel Internationales Management

2

 

 

7.1.3.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.2 Schwerpunkt (siehe unten)

 

6

Je nach Schwerpunkt, s.u.

7.2.1.

Modul 2 Lehrveranstaltung 1

4

 

 

7.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.3 Management und Controlling

 

6

KL oder MP

7.3.1.

Management und Controlling

4

 

 

7.3.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.4 Internationale Wirtschaft (Logistik und Außenwirtschaft)

 

6

PF, KL oder MP

7.4.1.

Logistik

2

 

 

7.4.2.

Außenwirtschaft

2

 

 

7.4.3.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.5 Projektmanagement

 

6

PA oder KL

7.5.1.

Projektmanagement

4

 

 

7.5.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Module 8.1 bis 8.3 Praxis

 

18

PB

 

 

 

 

Modul 8.4 Bachelorprojekt

 

6

P

8.4.1.

Bachelorprojekt

4

 

 

8.4.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 8.5 Bachelorthesis

 

6

BT

8.5.1

Bachelorthesis

4

 

 

 

 

 

 

Summe

156

240

 

 

 

 

 

Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)4

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 1: Finanzwirtschaft

 

 

 

Modul 6.2 Finanzdienstleistungsmanagement

 

6

KL, R oder HA

6.2.1.

Finanzdienstleistungsmanagement

4

 

 

6.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.2 Finanzmanagement

 

6

 

7.2.1.

Finanzmanagement

4

 

KL, R oder HA

7.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 2: Marketing

 

 

 

Modul 6.2. Marktforschung für nationale und internationale Strategien

 

6

KL oder MP

6.2.1.

Marktforschung für nationale und internationale Strategien

4

 

 

6.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.2. Kundenbindungsmanagement

 

6

 

7.2.1.

Kundenbindungsmanagement

4

 

KL oder MP

7.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 3: Personalwirtschaft

 

 

 

Modul 6.2. Personalmanagement

 

6

KL, R oder MP

6.2.1.

Personalmanagement

4

 

 

6.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.2. Arbeitsrecht

 

6

 

7.2.1.

Arbeitsrecht

4

 

R oder MP

7.2.2.

Modulbezogene Übung

1

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, BT - Bachelorthesis. PA - Projektarbeit, PF - Portfolio. Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung zu Beginn festgelegt, PB - Praxisbericht, P - Projektbericht.

4

Es muss einer der Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen gewählt werden.

Anlage 2:

Ergänzende Bestimmungen zu den praktischen Studienphasen (Praktika)

1.

Ziele der Praktika sind vor allem:

-

Verbindung von Studium und Praxis durch Überprüfung und Anwendung theoretisch gewonnener Kenntnisse,

-

Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen,

-

Erfahren der Berufswirklichkeit,

-

Ausüben selbständiger Tätigkeiten,

-

Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit,

-

Anregung zur Reflexion über berufliche Qualifikationen,

-

Förderung der Flexibilität sowie der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,

-

Erkennen von Besonderheiten im betrieblichen Aufbau und Ablauf einschließlich des Führungs- und Arbeitsverhaltens,

-

Erwerb von Fähigkeiten, sich in einem fremden kulturellen und sozialen Kontext zurechtzufinden und zu behaupten.

2.

Zeitliche Lage:

Je ein Praktikum soll im 4. und im 8. Studiensemester stattfinden.

3.

Dauer:

Das Praktikum dauert mindestens 18 Wochen im vierten und 15 Wochen im achten Semester. Wird Urlaub oder sonstige freie Zeit gewährt, muss die Dauer entsprechend verlängert werden.

4.

Arbeitsstelle:

Das Praktikum soll zusammenhängend in einem Betrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt werden. In besonderen Fällen ist eine Teilung in zwei Praxisstellen möglich, wobei der zeitliche Abstand zwischen beiden Teilen höchstens zwei Wochen betragen darf. Das Praktikum kann im In- und Ausland abgeleistet werden. Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Praktikums eine Ausbildungsstelle nachzuweisen.

5.

Ausbildungsvertrag:

Zwischen Studierendem oder Studierender und Unternehmen wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, entweder individuell formuliert oder den firmenüblichen Vorlagen entsprechend. Im Vertrag sollen der Zeitraum dieser Vollzeit-Tätigkeit, der Aufgabenbereich, die Einsatzorte und das Entgelt genannt werden. Im Vertrag muss vermerkt sein, dass es sich um ein „studentisches Praktikum“ oder ein „praktisches Studiensemester“ handelt. Eine Vertragskopie muss vor Beginn des Praktikums beim Zentrum für internationale Beziehungen und Praxiskontakte mit Angabe von Firmenadresse und Ansprechpartner eingereicht werden.

6.

Praxisbericht:

Die Anerkennung des Praktikums setzt eine Beurteilung der Leistungen des oder der Studierenden während des Praktikums voraus. Diese erfolgt u. a. auf Grundlage des Praxisberichtes. Dieser Bericht muss vom Unternehmen unterschrieben werden und spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende abgegeben werden.

7.

Zeugnis/ Bescheinigung:

Die Studierenden sollen vom Unternehmen ein Zeugnis über ihr Praktikum ausgestellt bekommen. Zumindest ist eine Bescheinigung über Dauer und Bereich des Praktikums erforderlich.

8.

Beratung:

Die Studierenden werden beraten, betreut und unterstützt vom Zentrum für internationale Beziehungen und Praxiskontakte (ZIBP) und den jeweiligen Mentoren oder Mentorinnen. Mentor oder Mentorin kann jeder oder jede Lehrende sein.

9.

Organisatorischer Ablauf:

Bei Genehmigung des Praktikumsplatzes erhalten die Studierenden den „Nachweisbogen“ zum Verlauf des Praktikums. Am Schluss wird die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vom Mentor oder von der Mentorin bestätigt.



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