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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:09.10.2009 Inkrafttreten01.10.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 02.04.2013Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 272)
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 884

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juris-Abkürzung: ElekITBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ElekITBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Universität Bremen
Vom 9. Juni 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 02.04.2013

aufgeh. durch § 8 Abs. 4 der Verordnung vom 9. Juli 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 163)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 272)

Der Fachbereichsrat 1 (Physik/Elektrotechnik) hat am 9. Juni 2010 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang, Abschlussgrad und Teilzeitstudium

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Elektrotechnik und Informationstechnik“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad

Bachelor of Science
(abgekürzt B. Sc.)

verliehen.

(3) Das Studium kann nicht als Teilzeitstudium durchgeführt werden.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Studium besteht aus dem Vollfach „Elektrotechnik und Informationstechnik“ und aus 36 CP General Studies

(2) Das Studium umfasst Module gemäß Anlage 1:

I.Fachwissenschaftliche Module:
Grundlagen Elektrotechnik und Informationstechnik (im Umfang von 44 CP):
 Grundlagen der Elektrotechnik A (12 CP),
 Grundlagen der Elektrotechnik B (11 CP),
 Theoretische Elektrotechnik (13 CP),
 Informatik (8 CP).
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (im Umfang von 42 CP):
 Höhere Mathematik I (10 CP),
 Höhere Mathematik II (10 CP),
 Höhere Mathematik III (10 CP),
 Physik (12 CP).
Kernfächer (im Umfang von 22 CP):
 Werkstoffe (4 CP),
  Systemtheorie (10 CP),
 Bauelemente und Schaltungen (8 CP).
Vertiefung (im Umfang von 24 CP):
  Grundlagen I (4 CP),
 Grundlagen II (4 CP),
 Grundlagen III (4 CP),
  (Die Veranstaltungen I-III sind aus dem Katalog: Energietechnik, Digitaltechnik, Regelungstechnik, Informationstechnik, Technologie zu entnehmen.)
 Vertiefung I und II (je 4 CP),
 technisches Wahlpflichtfach (4 CP).
II.Module im General Studies Bereich:
Praktika und Projekte (im Umfang von 28 CP):
 Physikalisches Praktikum I und II (4 CP),
 Grundlagenlabor I und II (6 CP),
 Vertiefungspraktikum I und II (je 3 CP) und Vertiefung (Block) 2 CP,
 ET Projekt (2 CP),
 Vertiefungsprojekt (8 CP).
Übergreifende Inhalte nichttechnischer Fächer (im Umfang von 8 CP):
 Nichttechnische Fächer (Angebot des Fachbereichs oder General Studies Pool der Universität Bremen) (8 CP).
III.Bachelorarbeit:
 Bachelorarbeit (12 CP).

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. Im Wahlbereich können weitere Lehrveranstaltungen den Modulen zugeordnet werden.

(6) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. Klausuren dauern je nach Umfang des Moduls 90 bis 300 Minuten. Prüfungsvorleistungen müssen für die in Anlage 2 aufgeführten Module erbracht werden.

(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. E-Klausuren durchgeführt.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 128 CP. Die Module der Semester 1 - 4 müssen absolviert sein, sowie mindestens 2 der Vertiefungsgrundlagenmodule des 5. Semesters.

(2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 4 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75% und das Kolloquium mit 25% in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden.

§ 8
Inkrafttreten und Übergangsregelung

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2010/11 erstmals im Bachelorstudiengang „Elektrotechnik/Informationstechnik“ ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 27. August 2010
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:Studienverlaufsplan
Anlage 2:Module und Prüfungsanforderungen
Anlage 3:weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.

3. Jahr2. Sem.Vertiefung I
P/4 CP
Vertiefung II
P/4 CP
Vertiefungspraktikum (Block)
P/2 CP
Nichttechnische Fächer
WP/8 CP
Bachelorarbeit
P/12 CP
   
1. Sem.Grundlagen I
P/4 CP
Grundlagen II
P/4 CP
Grundlagen III
P/4 CP
Technisches Wahlpflichtfach
WP/4 CP
 Vertiefungspraktikum I,
P/3 CP
Vertiefungspraktik um II
P/3 CP
Vertiefungsprojekt
P/8 CP
2. Jahr2. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik B, Teil 2
P/11 CP (4)
ET Projekt
P/2 CP
Theoretische Elektrotechnik, Teil 2
P/13 CP (9)
Systemtheorie, Teil 2
P/10 CP (6)
Bauelemente und Schaltungen, Teil 2 (4)
P/8 CP
Grundlagenlabor E-Technik, Teil 2
P/6 CP (3)
  
1. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik B, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (7)
Höhere Mathematik III
P/10 CP
Theoretische Elektrotechnik, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (4)
Systemtheorie, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (4)
Bauelemente und Schaltungen, Teil 1 (4)
P/CP s. Teil 2
Grundlagenlabor E-Technik, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (3)
   
1. Jahr2. Sem. Grundlagen der Elektrotechnik A, Teil 2
P/12 CP (6)
Informatik, Teil 2
P/8 CP (4)
Höhere Mathematik II
P/10 CP
Physik II für E-Techniker, Teil 2
P/12 CP (4)
Werkstoffe
P/4 CP
Physikalisches Praktikum für E-Techniker, Teil 2
P/4 CP (2)
  
1. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik A, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (6)
Informatik Teil 1 (4)
P/CP s. Teil 2
Höhere Mathematik I
P/10 CP
Physik I für E-Techniker, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (8)
Physikalisches Praktikum für E-Techniker, Teil 1
P/CP s. Teil 2 (2)
    

P = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, W = Wahlmodul

Anlage 2

Module und Prüfungsanforderungen:

Pflichtbereich:

KZ.TitelCPLV- FormMP/TP/KPPrüfungs- und Prüfungsvorleistungen (Anzahl)
 Pflichtbereich    
 Grundlagen der Elektrotechnik A 12Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 2
 Informatik8Vorlesung Übung, Praktikum MPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Grundlagen der Elektrotechnik B 11Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 2
 Theoretische Elektrotechnik13Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen:
 Höhere Mathematik I10Vorlesung Übung SeminarMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 2
 Physik für E-Techniker12Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 1
 Höhere Mathematik II10Vorlesung Übung SeminarMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 1
 Höhere Mathematik III10Vorlesung Übung SeminarMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 1
 Werkstoffe4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 1
 Systemtheorie10Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 1
 Bauelemente und Schaltungen8Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: 2
 Grundlagen I4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Grundlagen II4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Grundlagen III4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Vertiefung I4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Vertiefung II4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Technisches Wahlpflichtfach4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Physikalisches Praktikum für Elektrotechniker 4PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Grundlagenlabor Elektrotechnik 6PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Vertiefungspraktikum I3PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Vertiefungspraktikum II3PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 ET Projekt2ProjektMPPrüfungsleistungen: Teilnahme Prüfungsvorleistungen: -
 Vertiefungsprojekt8Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Vertiefungspraktikum (Block)2PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -
 Nichttechnische Fächer8Lt. Anbieter
 Bachelorarbeit12 MPPrüfungsleistungen: 1 Prüfungsvorleistungen: -

Anlage 3

Weitere Prüfungsformen:

-

Laborpraktika: werden durch ausreichend bewertete Versuchsberichte abgeschlossen. Das beinhaltet einen schriftlichen Laborbericht sowie eine mündliche Befragung zum Versuch.



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