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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:09.10.2009 Inkrafttreten03.04.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.04.2013 bis 30.09.2017Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 272)
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 884

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juris-Abkürzung: ElekITBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ElekITBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Universität Bremen
Vom 9. Juni 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.04.2013 bis 30.09.2017

aufgeh. durch § 8 Abs. 4 der Verordnung vom 9. Juli 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 163)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 272)

Der Fachbereichsrat 1 (Physik/Elektrotechnik) hat am 9. Juni 2010 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang, Abschlussgrad und Teilzeitstudium

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Elektrotechnik und Informationstechnik“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad

Bachelor of Science
(abgekürzt B. Sc.)

verliehen.

(3) Das Studium kann nicht als Teilzeitstudium durchgeführt werden.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Studium besteht aus dem Vollfach „Elektrotechnik und Informationstechnik“ und aus 36 CP General Studies

(2) Das Studium umfasst Module gemäß Anlage 1:

I.Fachwissenschaftliche Module:
Grundlagen Elektrotechnik und Informationstechnik (im Umfang von 44 CP):
 Grundlagen der Elektrotechnik A (12 CP),
 Grundlagen der Elektrotechnik B (11 CP),
 Theoretische Elektrotechnik (13 CP),
 Grundlagen der Informatik (8 CP).
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (im Umfang von 42 CP):
 Höhere Mathematik I (10 CP),
 Höhere Mathematik II (10 CP),
 Höhere Mathematik III (10 CP),
 Physik (12 CP).
Kernfächer (im Umfang von 22 CP):
 Werkstoffe der Elektrotechnik (4 CP),
 Systemtheorie (10 CP),
 Halbleiterbauelemente und Schaltungen (8 CP).
Vertiefung (im Umfang von 24 CP):
 Grundlagen I (4 CP),
 Grundlagen II (4 CP),
 Grundlagen III (4 CP),
  (Die Veranstaltungen I-III sind aus dem Katalog: Energietechnik, Digitaltechnik, Regelungstechnik, Informationstechnik, Technologie zu entnehmen.)
 Vertiefung I und II (je 4 CP),
 technisches Wahlpflichtfach (4 CP).
II.Module im General Studies Bereich:
Praktika und Projekte (im Umfang von 28 CP):
 Physikalisches Praktikum I und II (4 CP),
 Grundlagenlabor Elektrotechnik I, II (6 CP),
 Grundlagenpraktikum I, II (je 3 CP) und Vertiefung (Block) 2 CP,
 ET Projekt (2 CP),
 Vertiefungsprojekt (8 CP).
Übergreifende Inhalte nichttechnischer Fächer (im Umfang von 8 CP):
 Nichttechnische Fächer (Angebot des Fachbereichs oder General Studies Pool der Universität Bremen) (8 CP).
III.Bachelorarbeit:
 Bachelorarbeit (12 CP).

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module im Pflichtbereich und im Wahlpflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. Im Wahlbereich können weitere Lehrveranstaltungen den Modulen zugeordnet werden.

(6) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. Klausuren dauern je nach Umfang des Moduls 90 bis 300 Minuten.

(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. E-Klausuren durchgeführt.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 128 CP. Die Module der Semester 1 - 4 müssen absolviert sein, sowie mindestens 2 der Vertiefungsgrundlagenmodule des 5. Semesters.

(2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.

(3) Die Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit beträgt maximal 4 Monate. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 4 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75% und das Kolloquium mit 25% in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden.

§ 8
Inkrafttreten und Übergangsregelung

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2010/11 erstmals im Bachelorstudiengang „Elektrotechnik/Informationstechnik“ ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 27. August 2010
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:Studienverlaufsplan
Anlage 2:Module und Prüfungsanforderungen
Anlage 3:weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.

3. Jahr2. Sem.Vertiefung IP/4 CPVertiefung IIP/4 CPVertiefungspraktikum
(Block)P/2 CP
Nicht-technische FächerWP/8 CPBachelorarbeitP/12 CP   
1. Sem.Grundlagen IP/4 CPGrundlagen IIP/4 CPGrundlagen IIIP/4 CPTechnisches WahlpflichtfachWP/4 CP Grundlagenpraktikum I,P/3 CPGrundlagenpraktikum IIP/3 CPVertiefungsprojektP/8 CP
2. Jahr2. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik B, Teil 2P/11
CP (4)
ET
ProjektP/2 CP
Theoretische ElektrotechnikP/13 CPSystemtheorie, Teil 2P/10 CP (6) Grundlagenlabor E-Technik, Teil 2P/6 CP (3)  
1. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik B, Teil 1P/CP
s. Teil 2 (7)
Höhere Mathematik IIIP/10 CPHalbleiterbauelemente und SchaltungenP/8 CPSystemtheorie, Teil 1P/CP s.
Teil 2 (4)
 Grundlagenlabor E-Technik, Teil 1P/CP s. Teil 2
(3)
  
1. Jahr2. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik A, Teil 2P/12
CP (6)
Grundlagen der Informatik, Teil 2P/8 CP (4)Höhere Mathematik IIP/10 CPPhysik II für E-Techniker, Teil 2P/12 CP (4)Werkstoffe der ElektrotechnikP/4 CPPhysikalisches Praktikum für E-Techniker, Teil 2P/4 CP (2)   
1. Sem.Grundlagen der Elektrotechnik A, Teil 1P/CP
s. Teil 2(6)
Grundlagen der Informatik Teil 1 (4)P/CP
s. Teil 2
Höhere Mathematik IP/10 CPPhysik I für E-Techniker, Teil 1P/CP s. Teil 2 (8)Physikalisches Praktikum für E-Techniker, Teil 1P/CP s. Teil 2 (2)    

P = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, W = Wahlmodul

Anlage 2

Module und Prüfungsanforderungen:

Pflichtbereich:

K.-ZifferTitelCPLV- FormMP/TP/KP Prüfungsleistungen
(Anzahl)
  Pflichtbereich    
 Grundlagen der Elektrotechnik A 12Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagen der Informatik8Vorlesung Übung, PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagen der Elektrotechnik B11Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 2
 Theoretische Elektrotechnik13 Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
K.-ZifferTitelCPLV- Form MP/TP/KPPrüfungsleistungen
(Anzahl)
 Pflichtbereich    
 Höhere Mathematik I 10Vorlesung Übung SeminarMPPrüfungsleistungen: 2
 Physik für E-Techniker12 Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
 Höhere Mathematik II10 Vorlesung Übung SeminarMPPrüfungsleistungen: 2
 Höhere Mathematik III10 Vorlesung Übung SeminarMPPrüfungsleistungen: 2
 Werkstoffe der Elektrotechnik4Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
K.-ZifferTitelCPLV- Form MP/TP/KPPrüfungsleistungen
(Anzahl)
 Pflichtbereich    
 Systemtheorie 10Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
 Halbleiterbauelemente und Schaltungen 8Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagen I4Vorlesung Übung MPPrüfungsleistungen: 1
K.-Ziffer TitelCPLV- FormMP/TP/KPPrüfungsleistungen
(Anzahl)
 Grundlagen II4 Vorlesung ÜbungMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagen III4Vorlesung Übung MPPrüfungsleistungen: 1
  Vertiefung I4Vorlesung ÜbungMP Prüfungsleistungen: 1
K.-ZifferTitelCPLV- FormMP/TP/KPPrüfungsleistungen
(Anzahl)
 Pflichtbereich    
 Vertiefung I4Vorlesung Übung MPPrüfungsleistungen: 1
  Vertiefung II4Vorlesung ÜbungMP Prüfungsleistungen: 1
 Technisches Wahlpflichtfach 4MPMPPrüfungsleistungen: 1
 Physikalisches Praktikum für Elektrotechniker 4PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagenlabor Elektrotechnik6PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagenpraktikum I3PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1
 Grundlagenpraktikum II3Praktikum MPPrüfungsleistungen: 1
K.-Ziffer TitelCPLV- FormMP/TP/KPPrüfungsleistungen
(Anzahl)
 ET Projekt2ProjektMPPrüfungsleistungen: Teilnahme
 Vertiefungsprojekt8Vorlesung Übung MPPrüfungsleistungen: 1
  Vertiefungspraktikum (Block)2PraktikumMPPrüfungsleistungen: 1
 Nichttechnische Fächer8Lt. Anbieter
 Bachelorarbeit12  MPPrüfungsleistungen: 1

Anlage 3

Weitere Prüfungsformen:

-

Laborpraktika: werden durch ausreichend bewertete Versuchsberichte abgeschlossen. Das beinhaltet einen schriftlichen Laborbericht sowie eine mündliche Befragung zum Versuch.



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