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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Veröffentlichungsdatum:24.02.2011 Inkrafttreten25.02.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 143
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 143)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:24.01.2011
Fassung vom:24.01.2011
Gültig ab:25.02.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 16 BremArchG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 143
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Beitragssätze der Architektenkammer der
Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Honorarumsätze) des Vorjahres

Jahresbeitrag 2011



bis

20.000,– €



130,– €






über

20.000,– €

bis

40.000,– €

265,– €






über

40.000,– €

bis

100.000,– €

530,– €






über

100.000,– €

bis

200.000,– €

795,– €






über

200.000,– €



1.060,– €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2011



bis

20.000,– €



112,– €






über

20.000,– €

bis

30.000,– €

158,– €






über

30.000,– €



204,– €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)

Jahresbeitrag 2011

265,– €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 24. November 2010 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 und 19 BremArchG.

Ausgefertigt am 15. Dezember 2010

Architektenkammer der
Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2011 werden gemäß § 16 Absatz 4 des Bremischen Architektengesetzes vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. S. 53 – 714-b-1) in der Änderungsfassung vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 535 ff) und gemäß § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen vom 25. Mai 1971 (Brem.GBl. S. 143 – 63-c-1) genehmigt.

Bremen, den 24. Januar 2011

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 9. Februar 2011

Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa
– Aufsichtsbehörde –


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