Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Transfusionsgesetz vom 24. November 1998

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Transfusionsgesetz

Veröffentlichungsdatum:24.11.1998 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 747
Gliederungsnummer:2127-f-1

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: TFGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2127-f-1
juris-Abkürzung:TFGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2127-f-1
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Transfusionsgesetz
Vom 24. November 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Stellen im Sinne des § 3 Abs. 4 des Transfusionsgesetzes vom 1. Juli 1998 (BGBl. I S. 1752) sind die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie die Gesundheitsämter.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne des Transfusionsgesetzes nach § 1 ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beschlossen,
Bremen, den 24. November 1998
Der Senat


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.