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Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2017

Veröffentlichungsdatum:04.01.2017 Inkrafttreten05.01.2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.01.2017 bis 31.12.2017Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Berichtigung vom 07.02.2017 (Brem.GBl. S. 93)
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 1, 93

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juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2017
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2017
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen
in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2017
Vom 14. Dezember 2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.01.2017 bis 31.12.2017

durch Zeitablauf erledigt

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung vom 07.02.2017 (Brem.GBl. S. 93)

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 2. August 2016 (Brem.GBl. S. 434) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

§ 1

In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1.

im Stadtteil Geestemünde

am 7. Mai und 1. Oktober 2017

jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

2.

im Stadtteil Wulsdorf

am 8. Januar, 9. April, 16. Juli und 5. November 2017

jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

3.

im Stadtteil Mitte

am 8. Januar, 23. April, 28. Mai und 1. Oktober 2017

jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr.


§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 14. Dezember 2016

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister


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