Sie sind hier:
  • Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) - Anlage 1: Karenzzeit: Anzuerkennende Aufwendungen für Unterkunft und Heizung am Beispiel eines Einpersonenhaushaltes

Artikel Versenden

Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.