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- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2025 - Sonderurlaub von Beamtinnen und Beamten ohne Dienstbezüge nach § 22 der Verordnung über den Urlaub für bremische Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter (Bremische Urlaubsverordnung)
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