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  • Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absätze 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3a: Prüfungszeugnis „Verwaltungsspezialistin“ oder „Verwaltungsspezialist“ Beamte

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