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- Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only- Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag vom 18. Dezember 2024 bis 24. März 2025
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