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abgeschlossen Herrenlose Grundstücke (ID 293292)

Eingegangen am:31.08.2025
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Herrenlose Grundstücke

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es wird um Auskunft gebeten, für welche aktuell noch verfügbaren Grundstücke der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.

Sie können mir die Unterlagen an nachfolgende Anschrift, gern auch per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob und welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.

Meine Anschrift
[...]

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Ihr Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz vom 31.08.2025
Auskunft Verzicht auf Aneignungsrecht

Sehr geehrte*r [...],

das Grundbuchamt führt in Bremen und Bremerhaven keine Listen über herrenlose Grundstücke, da es technisch nicht möglich ist, diese Information aus bestehenden Grundbüchern herauszufiltern. Es gibt somit derzeit keine Informationen des Grundbuchamtes über herrenlose Grundstücke im Land Bremen.

Rechtsbehelfsbelehrung
[...]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]