E-Mail: [...]
Der Senator für Finanzen
Rathaus Bremen
Am Markt 21
28195 Bremen
13.09.2025
Betreff: Antrag auf Informationszugang nach §§ 1 ff. BremIFG ‒ Auskunft über herrenlose Grundstücke und Häuser (Jahr 2024)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff. BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke und Häuser im Jahr 2024 Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der entsprechenden Stellen bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen bestehen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen nach meiner Einschätzung nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.
Ich bitte darum, mir die Informationen bevorzugt in elektronischer Form per E-Mail an die oben angegebene Adresse zukommen zu lassen.
Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung meines Antrags voraussichtlich entstehen werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) vom 13.09.2025
Sehr geehrte*r [...],
uns erreichte Ihre Anfrage nach Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG). Sie baten um Auskunft, für welche Grundstücke und Häuser im Jahr 2024 Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Senator für Finanzen im Jahr 2024 keinen Verzicht auf ein Aneignungsrecht nach § 928 Abs.2 BGB erklärt hat.
Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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