Sie sind hier:
  • Glücksspiel und Geldwäsche

abgeschlossen Glücksspiel und Geldwäsche (ID 182749)

Eingegangen am:09.08.2022
Zuständige Stelle:Der Senator für Inneres und Sport
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Glücksspiel und Geldwäsche

Gemäß § 1 Abs. 1 BremIFG stelle ich den Antrag auf Auskunft zu folgenden Fragen:

Wieviele konkreten Geldwäsche-Verdachtsfälle lagen der Innenbehörde Bremen als zuständige Geldwäsche-Kontrollbehörde gem. § 50 Nr. 8, 9 Geldwäschegesetz (GWG) seit Jahresbeginn vor? Welche konkreten Geschäftsfelder waren betroffen? Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet?(siehe Pressemitteilung des Innensenators vom 27. Juli 2022)

In Bezug auf die Antragsverfahren zur Veranstaltung von Sportwetten:
Welche Antragsunterlagen lagen dem Vertretenden der Bremer Innenbehörde im Glücksspielkollegium (GSK) zur Prüfung vor?
Welche Bewertungsmaßstäbe wurden bei der Prüfung der Unterlagen aufgestellt?
Waren diese Bewertungsmaßstäbe bei allen Bundesländern einheitlich?
In welcher Form wurden die Kriterien zur Bewertung zwischen der zuständigen Fachabteilung und der Hausspitze abgestimmt?
Wurde das jeweilige Abstimmungsverhalten im (GSK) hiernach noch einmal gesondert mit der Hausspitze abgestimmt?

In Bezug auf die Antragsverfahren virtuelle Automatenspiele:
Welche Antragsunterlagen lagen dem Vertretenden der Bremer Innenbehörde im GSK zur Prüfung vor?
Welche Bewertungsmaßstäbe wurden bei der Prüfung der Unterlagen aufgestellt?
Waren diese Bewertungsmaßstäbe bei allen Bundesländern einheitlich?
In welcher Form wurden die Kriterien zur Bewertung zwischen der zuständigen Fachabteilung und der Hausspitze abgestimmt?
Wurde das jeweilige Abstimmungsverhalten im Glücksspielkollegium hiernach noch einmal gesondert mit der Hausspitze abgestimmt?

Gefahren von Werbung
Wie informiert sich die Innenbehörde, insbes. die Hausspitze über aktuelle Entwicklungen im Bereich Suchtgefahr im Glücksspiel?
Wie erfolgt dies im Hinblick auf die Auswirkungen von Glücksspielwerbung, insbesondere Werbung für Sportwetten und virtuelle Automatenspiele?
Auf Basis welcher konkreten Studien über die Auswirkungen von Glücksspielwerbung, insbesondere auf Kinder und Jugendliche wurden die Äußerungen und Vorschläge der Hausspitze der Bremer Innenbehörde getätigt? (siehe nur die Aussage “Die massive Werbung wird neue und zudem junge Zielgruppen zum Spielen verführen.” Pressemitteilung des Innensenators vom 3. Dezember 2021 und die Aussage “Je mehr Menschen Glücksspielwerbung wahrnehmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie überhaupt erst damit anfangen - und desto größer wird die Zahl derer sein, die eine Sucht ent- wickeln. Diese Werbung wirkt” im Beitrag “Verbot von Werbung für Glücksspiel” im Behörden Spiegel vom 2. August 2022)
Gab es in der Vergangenheit in Bezug hierauf Kontakte bzw. Treffen der Bremer Innenbehörde mit Vertretern von Fachverbänden oder in diesem Bereich tätigen Wissenschaftlern? Falls ja mit welchen?



Bemerkung:

Sehr geehrte:r [...],

im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 09. August 2022:

Wie viele konkreten Geldwäsche-Verdachtsfälle lagen der Innenbehörde Bremen als zuständige Geldwäsche-Kontrollbehörde gem. § 50 Nr. 8, 9 Geldwäschegesetz (GWG) seit Jahresbeginn vor?
Keine.

Welche konkreten Geschäftsfelder waren betroffen? Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? (siehe Pressemitteilung des Innensenators vom 27. Juli 2022)
Siehe oben.

In Bezug auf die Antragsverfahren zur Veranstaltung von Sportwetten:
Welche Antragsunterlagen lagen dem Vertretenden der Bremer Innenbehörde im Glücksspielkollegium (GSK) zur Prüfung vor?
Zum großen Umfang der im Zusammenhang mit der Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten zu prüfenden Unterlagen wird exemplarisch auf die vom Regierungspräsidium Darmstadt formulierten Mindestanforderungen für die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet hingewiesen (mindestanforderungen_erlaubnis_veranstaltung_sportwetten_gluestv_2021_1.pdf (hessen.de)). Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Antragsunterlagen liegt beim verfahrensführenden RP Darmstadt. Aufgrund des Umfangs der von den Veranstaltern eingereichten Unterlagen legt das RP Darmstadt dem Glücksspielkollegium nicht sämtliche Antragsunterlagen vor. In der Regel kann das Glücksspielkollegium Unterlagen wie Vertriebs-, Sozial-, IT-Sicherheits- und Werbekonzepte sowie zur Unternehmensstruktur einsehen. Eine Prüfung oder auch nur Durchsicht sämtlicher eingestellter Unterlagen im Vorfeld der Sitzungen, in der in der Regel eine Vielzahl von Anträgen behandelt werden, ist schlechterdings nicht möglich. Von maßgeblicher Bedeutung für die Vorbereitung der Sitzungen sind die Beschlussvorlagen, die auf alle maßgeblichen Gesichtspunkte eingehen soll, die für die zu treffende Entscheidung von Bedeutung sind.

Welche Bewertungsmaßstäbe wurden bei der Prüfung der Unterlagen aufgestellt?
Den Maßstab für die Bewertung bilden die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 bzw. des Glücksspielstaatsvertrages 2012/2020.

Waren diese Bewertungsmaßstäbe bei allen Bundesländern einheitlich?
Eine Beantwortung ist nicht möglich, da die Praxis der anderen Länder nicht bekannt ist.

In welcher Form wurden die Kriterien zur Bewertung zwischen der zuständigen Fachabteilung und der Hausspitze abgestimmt? Wurde das jeweilige Abstimmungsverhalten im (GSK) hiernach noch einmal gesondert mit der Hausspitze abgestimmt?
Die Hausspitze wird fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Glücksspiels informiert. Es findet im Rahmen der im Ressort vorgesehenen Verfahren eine entsprechende Abstimmung statt.

In Bezug auf die Antragsverfahren virtuelle Automatenspiele:
Welche Antragsunterlagen lagen dem Vertretenden der Bremer Innenbehörde im GSK zur Prüfung vor?
Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Antragsunterlagen liegt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Zum großen Umfang der im Zusammenhang mit der Erlaubnis zum Veranstalten von virtuellen Automatenspielen zu prüfenden Unterlagen wird exemplarisch auf den Downloadbereich des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt (https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/gluecksspielrechtliche-uebergangsaufgaben-nach-27p-gluestv-2021/downloadbereich/) hingewiesen. Hier gilt das oben zu den Antragsverfahren hinsichtlich der Sportwetten Gesagte.

Welche Bewertungsmaßstäbe wurden bei der Prüfung der Unterlagen aufgestellt?
Den Maßstab für die Bewertung bilden die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021.

Waren diese Bewertungsmaßstäbe bei allen Bundesländern einheitlich?
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Praxis der anderen Länder nicht bekannt ist.

In welcher Form wurden die Kriterien zur Bewertung zwischen der zuständigen Fachabteilung und der Hausspitze abgestimmt? Wurde das jeweilige Abstimmungsverhalten im Glücksspielkollegium hiernach noch einmal gesondert mit der Hausspitze abgestimmt?
Die Hausspitze wird fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Glücksspiels informiert. Es findet im Rahmen der im Ressort vorgesehenen Verfahren eine entsprechende Abstimmung statt.

Gefahren von Werbung
Wie informiert sich die Innenbehörde, insbes. die Hausspitze über aktuelle Entwicklungen im Bereich Suchtgefahr im Glücksspiel?
Die Hausspitze wird insb. durch die zuständige Fachabteilung beraten. Die Fachabteilung informiert sich über allgemein verfügbare Informationen sowie über einen Austausch etwa mit anderen Fachressorts; die bremischen Forschungseinrichtungen haben die öffentliche Aufgabe zur fachlichen Beratung und Unterstützung der Glücksspielaufsicht (§ 2 Abs. 4 BremGlüG).

Mit freundlichen Grüßen
[...]