Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Focke-Windkanal e.V., [...], stelle ich auf Basis des Informationsfreiheitsgesetze einen Antrag auf Einsicht in elektronische Akten und in Papierakten betreffend des Focke-Fluglabors (Focke-Windkanal) in folgenden Behörden:
- Landesamt für Denkmalpflege
- Senator für Kultur
Weiterhin in den Brief- und E-Mailverkehr folgender Personen betreffend des Focke Fluglabors (Focke-Windkanal) seit dem Jahr 2009 (bzw. so lange noch vorhanden) bis heute:
- [...] (Landesamt für Denkmalpflege)
- [...] (Senator für Kultur)
- [...] (Senator für Kultur)
Wir möchten die E-Mails gerne - soweit vorhanden - auf einem zentralen Backup-System in Augenschein nehmen, um sicherzustellen, dass die für uns relevanten E-Mails nicht vorher von den betreffenen Personen gelöscht werden.
Wenn es nicht anders möglich ist, kann der E-Mail-Verkehr auch über die Profile und/oder die Arbeitsplatzrechner der betreffenden Personen offengelegt werden.
Begründung: Seit 14 Jahren versucht die Kulturbehörde, insbesondere der Landesdenkmalpfleger unseren Verein aus dem von ihm geretteten und sanierten Fluglabor zu drängen. Der Verein möchte nun die Hintergründe dieses Verhaltens verstehen. Er sieht in der erbetenen Einsicht eine Möglichkeit zur Klärung der betreffenden Vorgänge.
Mit freundlichen Grüßen,
[...]
- Link zur Frontendansicht des IFG-Antrags mit der ID 224894
- Link zur Backendansicht des IFG-Antrags mit der ID 224894
Sehr geehrter Herr [...],
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihnen aufgrund Ihres Antrages vom 09.04.2024, eingegangen bei dem Senator für Kultur am 10.05.2024, Akteneinsicht in die schriftlichen Unterlagen, die bei dem Senator für Kultur und dem Landesamt für Denkmalpflege vorhanden sind, gewährt wird. Zur Verabredung eines Termins setzen Sie sich bitte telefonisch mit [...] in Verbindung.
Aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten und dem Schutz der Sicherheit von Daten wird Ihnen keine Einsicht in Arbeitsplatzrechner oder Back-up-Systeme gewährt.
Hinweis nach § 13 Absatz BremIFG
Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit anzurufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansieht. Die Anschrift lautet: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Arndtstr. 1, 27570 Bremerhaven, office@datenschutz.bremen.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtbibliothek Bremen, Am Wall 201, 28195 Bremen oder beim Senator für Kultur, Altenwall 15 – 16, 28195 Bremen, einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
[...]