Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ablehnungsbescheide zu Anträgen nach dem EPPSG, die in den Bereich des Senators für Finanzen gefallen sind.
Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG vom 09.01.2025
Sehr geehrte*r [...],
Sie beantragen die Zusendung aller Ablehnungsbescheide zu Anträgen nach dem EPPSG, die in den Bereich des Senators für Finanzen in Bremen gefallen sind.
Der Senator für Finanzen in Bremen war nach der Bremischen Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (BremEPPSG-Durchführungsverordnung - BremEPPSG-VO) zuständig für Anträge von Studierenden, Fachschüler:innen/ Berufsfachschüler:innen der Hochschule für öffentliche Verwaltung und der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg.
Von 658 gestellten Anträgen wurden sämtliche bewilligt. Da alle Anträge positiv beschieden wurden, ergingen auch keine Ablehnungsbescheide, die Ihnen zugesandt werden könnten.
Rechtsbehelfsblehrung
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Mit freundlichen Grüßen
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