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abgeschlossen Sachstandsanfrage zur JI-Richtlinie Bremen im Rahmen des Gesetzesentwurfs des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (ID 268320)

Eingegangen am:02.04.2025
Zuständige Stelle:Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Sachstandsanfrage zur JI-Richtlinie Bremen im Rahmen des Gesetzesentwurfs des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Hiermit richte ich einen formellen Antrag auf Auskunft an Sie bezüglich des aktuellen Standes der Umsetzung der JI-Richtlinie im Land Bremen sowie des von Herrn Dr. Timo Utermark, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, eingereichten Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Durchgriffs- und Aufsichtsfunktionen.

Hintergrund
Als unmittelbar betroffene Person habe ich gegenüber der Staatsanwaltschaft Bremen eine Beschwerde sowie einen Auskunftsanspruch gemäß Artikel 15 DSGVO geltend gemacht. Trotz der klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben wurde mir der Zugang zu den begehrten Informationen verweigert. Die Ablehnung begründet sich in einer rechtlichen Grauzone hinsichtlich der Zuständigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Kontext der JI-Richtlinie.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand bestehen keine wirksamen Durchgriffsmöglichkeiten des Beauftragten gegenüber den Staatsanwaltschaften des Landes Bremen. Diese Institutionen lehnen die Anerkennung seiner Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse ab, was faktisch zu einer Rechtslücke führt. Diese Situation ist sowohl aus rechtsstaatlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive problematisch und stellt ein Hindernis für die effektive Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen dar.

Die aktuelle Lage wird zudem in den Jahresberichten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dokumentiert, wobei immer wieder auf die mangelnde Kooperation mit bestimmten Behörden hingewiesen wird.

Mein Anliegen
Ich bitte Sie um eine konkrete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Welchen Status hat der Gesetzesentwurf des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Stärkung der Durchgriffs- und Aufsichtsfunktion? Gibt es Pläne oder Termine für die weitere Verfolgung dieses Entwurfs?

Maßnahmen zur Absicherung der Aufsichtsfunktion: Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um künftig eine wirksame Aufsicht des Landesbeauftragten über die Staatsanwaltschaften und andere Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten?

Zeitplan zur Schließung der Rechtslücke: Wann ist mit einer abschließenden Regelung der derzeitigen Probleme zu rechnen, sodass Betroffene wie ich ihre Rechte vollständig wahrnehmen können?

Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der JI-Richtlinie in Bremen?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um künftig eine effektive Aufsicht des Landesbeauftragten über die Staatsanwaltschaften zu gewährleisten?

Wann ist mit einer Schließung der derzeit bestehenden Rechtslücke zu rechnen?

Öffentliches Interesse
Ich weise darauf hin, dass dieses Thema nicht nur für mich als betroffene Person, sondern auch für die breite Öffentlichkeit von erheblicher Bedeutung ist. Die Redaktion von buten un binnen (Radio Bremen), hat bereits großes Interesse an einer Berichterstattung signalisiert. Es ist daher anzunehmen, dass die Thematik in naher Zukunft öffentlich diskutiert werden wird.



Bemerkung:

Die Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt Ihnen mit, dass derzeit in der Freien Hansestadt Bremen keine Aufsichtsbefugnisse des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber der Staatsanwaltschaft gesetzlich festgelegt wurden. Sie verweist Sie insoweit auf unser als Anlage beigefügtes Schreiben vom 04.03.2025. Sie hat daher an die Senatorin für Justiz und Verfassung einen Gesetzesentwurf übermittelt, den sie Ihnen ebenfalls als Anlage beifügen. In den bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anhängigen Beschwerdeverfahren beabsichtigt er nach derzeitigem Stand vorbehaltlich des weiteren Vortrages, die fehlende Auskunftserteilung durch die Staatsanwaltschaft zu beanstanden. Insoweit verweist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf das als Anlage beigefügte Anhörungsschreiben.

Eine über diese Information hinausgehende von Ihnen begehrte Übermittlung von Unterlagen ist daher nicht möglich.