01.05.2025
Antrag nach dem BremIFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Alle internen Verwaltungsvorschriften, Leitfäden, Handreichungen, Ausfüllhinweise, Checklisten oder vergleichbare Dokumente, die bei der Entscheidung über Anträge nach § 21i Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch Ihre Behörde Anwendung finden, insbesondere 1. zur Bestimmung, welche Unterlagen nach § 21i Abs. 2 LuftVO im Einzelfall beizubringen sind, 2. zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 21i Abs. 1 Nr. 1 und 2 LuftVO, 3. zur Ausgestaltung etwaiger Nebenbestimmungen oder Auflagen gemäß § 36 BremVwVfG i. V. m. § 21i Abs. 1 LuftVO.
II. Etwaige Rundschreiben, Erlasse oder Anweisungen übergeordneter Stellen, die die verwaltungsinterne Handhabung von § 21i LuftVO betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG).
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sofern Sie an irgendeiner Stelle nicht per E-Mail, sondern per Briefpost antworten möchten, bitte ich Sie, an mein besonderes elektronisches Postfach (erreichbar unter der ...) zu kommunizieren.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
(...)
05.05.2025
Betr.: Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung von § 21i LuftVO
Sehr geehrte Antragsteller*in,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage nach § 7 BremIFG befindet sich in Prüfung. Wir werden Ihnen das Ergebnis mitteilen sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
20.05.2025
Betr.: WG: Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung von § 21i LuftVO
Guten Tag (...),
bezüglich Ihrer IFG Anfrage möchte ich Ihnen folgende Informationen mitteilen:
zu Ziffer I+II: Alle Unterlagen sowie Informationen der EASA (European Union Aviation Safety Agency), die zur Verfügung stehen und die wir teilweise nutzen sind bereits auf unseren Internetseiten https://www.haefen.bremen.de/geozonen-luftvo-56209 im Formularbereich bzw. unter Rechtsgrundlagen und unter https://www.haefen.bremen.de/offene-kategorie-55604 im Downloadbereich verfügbar. Des Weiteren verweise ich auf die Internetseite "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und den dortigen Downloadbereich: https://www.dipul.de/homepage/de/informationen/allgemeines/downloads/.
Angefügt finden Sie zudem noch eine Entwurfsvorlage für eine Allgemeinverfügung über Bahnanlagen der DB InfraGO AG, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Zusammenarbeit mit der DB InfraGO AG erarbeitet und vom Bundesministerium zur Verfügung gestellt wurde. Diese Vorlage wird in Bremen jedoch nicht verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)
28.05.2025
Betr.: AW: WG: Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung von § 21i LuftVO
Guten Tag,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.05.2025, mit der Sie auf meine Anfrage gemäß § 1 Abs. 1 BremIFG geantwortet haben. Sie sind meinem Antrag auf Aktenauskunft nicht im Umfang meiner Anfrage nachgekommen.
Hinsichtlich I.1 sind Sie meiner Anfrage nachgekommen; die verlinkten Internetseiten mit den dort vorhandenen Dokumenten genügen meinem Antrag auf Aktenauskunft.
Hingegen lässt sich I.2 nicht durch die verlinkten Internetseiten oder das angehängte PDF-Dokument (Entwurf einer Allgemeinverfügung mitsamt Begründung) beantworten. Woran machen Sie fest, dass ein Flug im Rahmen einer Genehmigung nach § 21i LuftVO einen "begründeten Fall" darstellt, nicht zur einer Gefährdung des Luftverkehrs sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer Verletzung des Datenschutzes oder des Natur- und Umweltschutzes führt?
Hinsichtlich I.3 erlauben die verlinkten Internetseiten und der Entwurf einer Allgemeinverfügung lediglich Auskunft darüber, welche Nebenbestimmungen in einer Allgemeinerlaubnis oder der Allgemeinverfügung getroffen worden sind. Nicht aber geben sie Aufschluss darüber, wie die Behörde im Falle einer Einzelerlaubnis individuelle Nebenbestimmungen festlegt.
Mein Antrag zielte nicht darauf ab, Informationen über die Antragstellung zu erhalten, sondern über das Verwaltungsverfahren nach Stellung des Antrags. Ihre Aussage "Alle Unterlagen [...], die zur Verfügung stehen und die wir teilweise nutzen [...]" macht deutlich, dass Ihnen im Verwaltungsverfahren nach Antragstellung weitere Informationen zur Bearbeitung eines Antrags gemäß § 21i LuftVO zur Verfügung stehen. Genau auf diese Unterlagen beziehe ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.