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abgeschlossen Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung von § 21i LuftVO (ID 277717)

Eingegangen am:02.05.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung von § 21i LuftVO

01.05.2025
Antrag nach dem BremIFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Alle internen Verwaltungsvorschriften, Leitfäden, Handreichungen, Ausfüllhinweise, Checklisten oder vergleichbare Dokumente, die bei der Entscheidung über Anträge nach § 21i Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch Ihre Behörde Anwendung finden, insbesondere 1. zur Bestimmung, welche Unterlagen nach § 21i Abs. 2 LuftVO im Einzelfall beizubringen sind, 2. zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 21i Abs. 1 Nr. 1 und 2 LuftVO, 3. zur Ausgestaltung etwaiger Nebenbestimmungen oder Auflagen gemäß § 36 BremVwVfG i. V. m. § 21i Abs. 1 LuftVO.

II. Etwaige Rundschreiben, Erlasse oder Anweisungen übergeordneter Stellen, die die verwaltungsinterne Handhabung von § 21i LuftVO betreffen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sofern Sie an irgendeiner Stelle nicht per E-Mail, sondern per Briefpost antworten möchten, bitte ich Sie, an mein besonderes elektronisches Postfach (erreichbar unter der ...) zu kommunizieren.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
(...)



Bemerkung:

Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.

05.05.2025
Sehr geehrte Antragsteller*in,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage nach § 7 BremIFG befindet sich in Prüfung. Wir werden Ihnen das Ergebnis mitteilen sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen
(...)

20.05.2025
Guten Tag (...),

bezüglich Ihrer IFG Anfrage möchte ich Ihnen folgende Informationen mitteilen:

zu Ziffer I+II: Alle Unterlagen sowie Informationen der EASA (European Union Aviation Safety Agency), die zur Verfügung stehen und die wir teilweise nutzen sind bereits auf unseren Internetseiten https://www.haefen.bremen.de/geozonen-luftvo-56209 im Formularbereich bzw. unter Rechtsgrundlagen und unter https://www.haefen.bremen.de/offene-kategorie-55604 im Downloadbereich verfügbar. Des Weiteren verweise ich auf die Internetseite "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und den dortigen Downloadbereich: https://www.dipul.de/homepage/de/informationen/allgemeines/downloads/.

Angefügt finden Sie zudem noch eine Entwurfsvorlage für eine Allgemeinverfügung über Bahnanlagen der DB InfraGO AG, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Zusammenarbeit mit der DB InfraGO AG erarbeitet und vom Bundesministerium zur Verfügung gestellt wurde. Diese Vorlage wird in Bremen jedoch nicht verwendet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)