Sehr geehrte Frau [...]
haben Sie Dank für das Gespräch am 23. Februar 2023. Sie hatten mir bestätigt, dass die von [...] zitierten und angeführten Schreiben der Frau [...] Ihnen vorliegen.
Ich beantrage hiermit gern. Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremlfG) § 1 Abs. 1 (1) Einsicht durch Zurverfügungstellung von Kopien in die beiden Schreiben der [...] Sowie in die Korrespondenz mit demjenigen Stellen, die Ihnen diese Schreiben wr Verfügung gesfefit haben.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Sehr geehrter [...],
bezüglich Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.2.2023 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrem Antrag zum Teil stattgebe.
Beiliegend erhalten Sie eine von Kopie des einzigen Briefes von [...] vom 4.10.1937, der dem Senator für Kultur vorliegt. Damit kennen Sie den Inhalt des Briefes. Mögliche Hinweise auf eventuelle Informanten wurden aus dem Brief entfernt. Dieses betrifft nicht den Inhalt des Briefes, an dem sich nichts geändert hat.
Zu der Übergabe des Briefes an den Senator für Kultur kann ich Ihnen aus Gründen des Informantenschutzes nicht mehr sagen. Es handelt sich hierbei gemäß § 3 Nr. 7 IFG um eine vertraulich erhobene Information bei der das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags fortbesteht.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Anlage
Hinweis nach § 13 Absatz 1 BremIFG
Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit anzurufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansieht. Die An-schrift lautet: Die Landesbeauftragte für Datenschutz Informationsfreiheit, Arndstraße 1, 27570 Bremerhaven, office @datenschutz.bremen.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Sena-tor für Kultur, Altenwall 15- 16, 28195 Bremen, einzulegen.