Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Weisungen und Richtlinien für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
Weisungen oder Richtlinien für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen gibt es im Land Bremen nicht. Es existieren vereinzelt interne Leitlinien, aber keine zentralen Vorgaben. Die Gerichte stellen veröffentlichungswürdige Entscheidungen nach eigenem Ermessen auf ihrer Webseite
online. Die Entscheidung über die Veröffentlichung obliegt der/dem jeweiligen Entscheider/in bzw. Berichterstatter/in. Kriterien sind dabei z.B. die Bedeutung für die Rechtsfortbildung oder die Öffentlichkeit.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, Klage erhoben werden.
Unabhängig davon können Sie gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anrufen, sofern Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG durch meine Entscheidung als verletzt ansehen. Sie erreichen den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen per Post unter der Adresse Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, telefonisch unter 0471 596 2010 bzw. unter 0421 361 2010 sowie per E-Mail unter office@datenschutz.bremen.de
Mit freundlichen Grüßen