Sehr geehrte Damen und Herren
Dies ist eine Frage nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz.
Ich gehe davon aus, dass der Informationszugang nicht gebührenpflichtig ist, da es sich um eine einfache Auskunft handelt Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, wollen Sie mir dies bitte unter Angabe des Kostentatbestandes vorab mitteilen, sowie die voraussichtlichen Kosten angeben und aufschlüsseln.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, mich darüber zu informieren und die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Der Weitergabe meiner Daten an Dritte darüber hinaus widerspreche ich.
In der Drucksache 21/1209 berichtet der Senat von der Etablierung eines Krisenstabes und der Gründung eines Expertenrates.
Bitte übersenden Sie mir
- die Protokolle sämtlicher Sitzungen des Bremer Krisenstabes bis zu seiner Auflösung
- die Protokolle sämtlicher Sitzungen des Bremer Expertenrates bis zu seiner Auflösung
Weiter bitte ich um Mitteilung, welche weiteren Gremien mit der Vorbereitung von und der Entscheidung über Maßnahmen befasst waren..
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r ...,
zunächst einmal möchte ich Ihnen noch den Eingang Ihres untenstehenden Antrags vom 18.06.2025 bestätigen. Ich habe mich mit dem zuständigen Bereich in meinem Hause schon abgestimmt und hierzu eine kurze Rückfrage: Sie beziehen sich auf eine Drucksache 21/1209 – könnte auch die anhängende Drucksache 21/1210 gemeint sein? Darin geht es unter anderem um die Etablierung eines Krisenstabes zur Aufarbeitung der Coronapandemie. Eine Auftaktveranstaltung des „Expertenbeirats für hochinfektiöse Erkrankungen“ hat am 09.10.2024 stattgefunden, also knapp 1 ½ Jahre nach Beendigung der Coronapandemie. Er wurde für die Bewältigung zukünftiger Ereignisse gegründet. Einen solchen Beirat hat es während der Pandemie nicht gegeben. Ein Protokoll zur Auftaktveranstaltung wurde nicht erstellt.
Vielleicht könnten Sie noch einmal kurz eingrenzen, ob es Ihnen um genau dieses Gremium ging, zu dem wie gesagt keine Protokolle vorliegen. Sollte sich Ihr Antrag auf den Krisenstab und ggf. andere Gremien („AG-Lage“ oder Sitzungen innerhalb des Gesundheitsressorts) beziehen, die während der Coronapandemie in kurzen Abständen zur stetig wechselnden Lage getagt haben, bitte ich um eine entsprechende Rückmeldung. Ich weise aber bereits darauf hin, dass die Protokolle offenbar durch den Senator für Inneres und Sport bzw. die Feuerwehr Bremen NfD eingestuft worden sind. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nach dem BremIFG nicht, wenn und solange die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Verschlusssachenanweisung für das Land Bremen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt (§ 3 Nr. 4 BremIFG). Eine Weitergabe bedarf dann einer gesonderten Prüfung der Einstufung.
Mit freundlichen Grüßen
Zur Weiterbearbeitung des Antrag siehe ID 290256