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abgeschlossen Antworten Bremens auf Länderumfrage bzgl. § 31a BtMG und auch § 35a KCanG (ID 282860)

Eingegangen am:18.06.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Antworten Bremens auf Länderumfrage bzgl. § 31a BtMG und auch § 35a KCanG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Antworten bzw. Stellungnahmen von Bremen inkl. etwaiger Anlagen bzgl. der jeweils von Nordrhein Westfalen im Frühjahr 2023 und Frühjahr 2024 initiierten Länderumfragen bzgl. §31a BtMG (infolge des Beschlusses TOP II.11 der JuMiko-Herbstkonferenz vom 10. November 2022 "Anwendungsbereich des § 31a BtMG").

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr F.,

Bremen hat seinerzeit am 3. April 2023 bzw. 6. Mai 2024 die dieser Mail beigefügten Richtlinien an Nordrhein-Westfalen übermittelt verbunden mit dem Hinweis, dass eine erneute Überarbeitung nicht angedacht sei. Es fehle insoweit bislang an belastbaren Erkenntnissen. Eine weitere Stellungnahme wurde nicht übermittelt.

Beide Richtlinien finden Sie auch auf www.justiz.bremen.de unter dem Menüpunkt Publikationen > Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Vereinbarungen > Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) sowie im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen.

Mit freundlichen Grüßen