Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke und Häuser in den letzten Jahren der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde bzw. welche Grundstücke und Häuser aktuell immer noch herrenlos sind.
Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.
Sie können mir die Unterlagen an oben genannte Anschrift, gern auch in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte*r [...],
ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde.
Das Grundbuchamt führt in Bremen und Bremerhaven keine Listen über herrenlose Grundstücke, da es technisch nicht möglich ist, diese Information aus bestehenden Grundbüchern herauszufiltern. Es besteht somit keine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, über das Grundbuchamt eine Auflistung aller herrenlosen Grundstücke im Land Bremen zu erhalten.
Auch der Senator für Finanzen führt derzeit keine Verzeichnisse über herrenlose Grundstücke.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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