bei der Vereinbarung nach § 125 Abs. 1 SGB IX inkl. aller Anlagen der Freien Hansestadt Bremen vertreten durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit dem Martinsclub Bremen e.V. im Rahmen des Leistungsmodells "persönliche Studienhilfe für Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung und Studierende mit kognitiver oder mehrfacher Beeinträchtigung" aus dem April 2024, fehlt im Transparenzportal die Anlage.
Die Leistungsvereinbarung und -beschreibung zur „Persönlichen Studienhilfe für Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung und Studierende mit kognitiver oder mehrfacher Beeinträchtigung“ wurde im TP veröffentlicht