Sie sind hier:
  • Anzahl genehmigter Tierversuche / Ablehnungen

abgeschlossen Anzahl genehmigter Tierversuche / Ablehnungen (ID 285889)

Eingegangen am:08.05.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anzahl genehmigter Tierversuche / Ablehnungen

Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte Sie, mir folgende Informationen (ggf. im Rahmen des IFG ) zu übersenden:

Anzahl genehmigungspflichtiger Tierversuchsanträge sowie Anzahl genehmigter Tierversuche und Ablehnungen von Anträgen jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024 aufgeschlüsselt nach:
- Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
- Anzahl Tierversuchsanträge nach dem vereinfachten Verfahren
- jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge
- jeweils Anzahl der Modifizierungen/Auflagen/Änderungen und welcher Art diese sind

Bei Unzuständigkeit bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und erkläre für diese Weiterleitung ausdrücklich mein Einverständnis.
(...)



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...,

ich habe soeben die Zahlen zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem BremIFG erhalten. Sie erbaten Auskunft über die Anzahl genehmigungspflichtiger Tierversuchsanträge sowie Anzahl genehmigter Tierversuche und Ablehnungen von Anträgen jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024 aufgeschlüsselt nach:

1) Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
2) Anzahl Tierversuchsanträge nach dem vereinfachten Verfahren
3) Anzahl Ablehnungen
4) Anzahl zurückgezogener Anträge
5) jeweils Anzahl der Modifizierungen/Auflagen/Änderungen und welcher Art diese sind

Hierzu konnte ich folgendes ermitteln:

Jahr202220232024
1)483
2)000
3) von 1)010
4) von 1)111

Bei Nr. 5) war für das zuständige Referat nicht klar, ob es sich hier um Modifizierungen/Auflagen oder Änderungen im Genehmigungsverfahren oder im laufenden Genehmigungszeitraum durch die Genehmigungsbehörde handelt, oder ob es sich um Modifizierungen oder Änderungen durch den Antragsteller im Genehmigungsverfahren oder im laufenden Genehmigungszeitraum handelt. In jedem Fall gibt es hierüber keine Statistik. Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis unter Konkretisierung der Frage. Dabei weise ich darauf hin, dass jede Akte je nach Fragestellung mehr oder weniger intensiv durchgeschaut werden müsste, was je nach Arbeitsaufwand mit Kosten verbunden wäre.