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abgeschlossen SGB V Budgetvertrag der GeNo mit den Krankenkassen (ID 285897)

Eingegangen am:25.02.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:SGB V Budgetvertrag der GeNo mit den Krankenkassen

Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Den SGB 5 Budgetvertrag zwischen der AOK (und anderen KK in Bremen) und der Gesundheit Nord (GeNo) bezüglich der psychiatrischen Versorgung in Bremen.
- Den Vertrag in dem definiert ist, welche Versorgungsaufträge an die sozialpsychiatrischen Dienste (der GeNo) in Bremen (SpsD) verliehen wurden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
(...)



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...,

der SGB V Budgetvertrag wurde zwischen der GeNo und den Kassen geschlossen. Die aktuelle Version liegt der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nicht vor. Dasselbe gilt für die aktuelle Version des Vertrages zwischen der GeNo und dem Gesundheitsamt zum SpsD.

In beiden Fällen müssten Sie sich daher an die jeweiligen Vertragsparteien wenden.

Mit freundlichen Grüßen