Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen an Sie, bzw. Ihre Behörde:
Gerne höre ich von Ihnen.
Sehr geehrte/r ...,
(...) Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 BremIFG entscheidet über den Antrag nach dem BremIFG die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Die zuständige Behörde für die Beantwortung Ihrer Fragestellungen ist, wie bereits mitgeteilt, der LMTVet.
Daher erfolgen für Ihre vier Fragestellungen die folgenden Antworten:
LMTVet: Es gibt keine Halal-Schlachtereien im Land Bremen.
LMTVet: Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten im Land Bremen. Auch sind bislang keine Anträge auf Zulassung des betäubungslosen Schlachtens bekannt.
LMTVet: Im Land Bremen nicht zutreffend.
LMTVet: In den letzten Jahren sind keine Meldungen zu illegalen Schlachtungen beim LMTVet eingegangen oder bekannt.