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abgeschlossen Fragen zu Halal-Schlachtereien (ID 290430)

Eingegangen am:11.08.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fragen zu Halal-Schlachtereien

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einige Fragen an Sie, bzw. Ihre Behörde:

  1. Wie viele zugelassene Halal-Schlachtereien gibt es in Bremen?
  2. Wie viele haben eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten?
  3. Gibt es eine (regelmäßige) Kontrollinstanz, die prüft, ob die Vorgaben zum Schächten
    eingehalten werden?
  4. Gibt es Zahlen (Meldungen) zu illegalen Halal-Schlachtungen?

Gerne höre ich von Ihnen.



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...,

(...) Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 BremIFG entscheidet über den Antrag nach dem BremIFG die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Die zuständige Behörde für die Beantwortung Ihrer Fragestellungen ist, wie bereits mitgeteilt, der LMTVet.

Daher erfolgen für Ihre vier Fragestellungen die folgenden Antworten:

  1. Wie viele zugelassene Halal-Schlachtereien gibt es in Bremen?

    LMTVet: Es gibt keine Halal-Schlachtereien im Land Bremen.

  2. Wie viele haben eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten?

    LMTVet: Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten im Land Bremen. Auch sind bislang keine Anträge auf Zulassung des betäubungslosen Schlachtens bekannt.

  3. Gibt es eine (regelmäßige) Kontrollinstanz, die prüft, ob die Vorgaben zum Schächten eingehalten werden?

    LMTVet: Im Land Bremen nicht zutreffend.

  4. Gibt es Zahlen (Meldungen) zu illegalen Halal-Schlachtungen?

    LMTVet: In den letzten Jahren sind keine Meldungen zu illegalen Schlachtungen beim LMTVet eingegangen oder bekannt.