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abgeschlossen Leitlinie: Öffentliches Interesse und Häusliche Gewalt (ID 291616)

Eingegangen am:14.07.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Leitlinie: Öffentliches Interesse und Häusliche Gewalt

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche Generalienverfügungen, internen Richtlinien, Dienstanweisungen oder vergleichbare Regelungen Ihrer Behörde seit 1.1.2017, die sich mit dem Umgang mit Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt befassen,

- insbesondere solche Regelungen, die sich mit der Frage des besonderen öffentlichen Interesses bei relativen Antragsdelikten wie der Körperverletzung beschäftigen

Ich bitte darum, auch sämtliche in Ihrem Geschäftsbereich befindlichen Staatsanwaltschaften, einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft(en), in diese Anfrage einzubeziehen.

Sofern die angefragten Informationen ganz oder teilweise bei diesen nachgeordneten Stellen vorliegen, bitte ich um entsprechende Weiterleitung meiner Anfrage oder Übermittlung der dort vorhandenen Unterlagen an mich.

...

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr S.,

Sie haben mit unten stehender Mail vom 14. Juli 2025 um Auskunft zu sämtlichen Verfügungen, internen Richtlinien, Dienstanweisungen oder vergleichbaren Regelungen meiner Behörde sowie der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft seit 1.1.2017, die sich mit dem Umgang mit Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt befassen, gebeten. Des Weiteren baten Sie um Übersendung insbesondere solcher Regelungen, die sich mit der Frage des besonderen öffentlichen Interesses bei relativen Antragsdelikten wie der Körperverletzung beschäftigen.

Dazu teile ich Ihnen mit:

Zu Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gibt es keine gesonderten Regelungen. In der Allgemeinen Verfügung "Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren" (RiStBV) werden allgemeine Orientierungen zum öffentlichen Interesse gegeben. Die RiStBV steht im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung: https://www.transparenz.bremen.de/richtlinien-fuer-das-strafverfahren-und-das-bussgeldverfahren-ristbv-verfassung-vom-01-12-2022-187126?asl=bremen02.c.732.de

Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:
...

Mit freundlichen Grüßen