Sie sind hier:
  • Fortbildungen Häusliche Gewalt und Istanbul-Konvention

abgeschlossen Fortbildungen Häusliche Gewalt und Istanbul-Konvention (ID 291618)

Eingegangen am:01.07.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fortbildungen Häusliche Gewalt und Istanbul-Konvention

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) eine Übersicht über sämtliche im Jahr 2024 durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für Richter:innen sowie Angehörige der Strafverfolgungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Von besonderem Interesse sind Veranstaltungen mit Bezug zu folgenden Themen:
- häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt,
- die Umsetzung der Istanbul-Konvention,
- der Umgang mit vulnerablen Gruppen im Strafverfahren (z. B. Betroffene partnerschaftlicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder von Stalking).

Ich bitte – soweit verfügbar – um die folgenden Angaben zu jeder Fortbildung (gerne tabellarisch):
- Titel bzw. Thema der Veranstaltung
- Datum
- Veranstaltungsort (ggf. Online)
- Funktion der Dozent:innen
- Name der Dozent:innen (falls rechtlich zulässig)
- Zahl der teilnehmenden Richter:innen / Staatsanwält:innen bzw. anderer Berufsgruppen

2.) EXTERNE

Darüber hinaus bitte ich ausdrücklich auch um Informationen zu Fortbildungen, die von externen Trägern, Verbänden oder Organisationen durchgeführt wurden, sofern:

- diese Veranstaltungen durch Ihre Behörde anerkannt, empfohlen oder (mit)finanziert wurden, oder
- Justizangehörige dienstlich veranlasst oder mit Genehmigung daran teilgenommen haben.

Sofern bekannt, bitte ich auch hier um folgende Angaben:
- Thema / Titel der Veranstaltung
- Veranstalter
- Funktion der Dozent:innen
- Name der Dozent:innen (falls rechtlich zulässig)
- Ort und Datum
- ungefähre Zahl der Teilnehmenden aus dem Justizbereich

Sollten entsprechende Informationen ganz oder teilweise bei nachgeordneten Dienststellen, Fortbildungseinrichtungen oder Justizakademien vorliegen, bitte ich um Weiterleitung meiner Anfrage oder um Übermittlung der dort dokumentierten Daten.

Die Anfrage erfolgt im Rahmen einer journalistischen Recherche. Die angeforderten Informationen dienen ausschließlich der nicht-kommerziellen redaktionellen Verwendung.

...

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr S.,

Sie haben mit unten stehender Mail vom 1. Juli 2025 um Auskunft zu den im Jahr 2024 durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für Richter:innen sowie Angehörige der Strafverfolgungsbehörden in meinem Zuständigkeitsbereich gebeten, von besonderem Interesse seien Veranstaltungen mit Bezug zu folgenden Themen:
- häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt,
- die Umsetzung der Istanbul-Konvention,
- der Umgang mit vulnerablen Gruppen im Strafverfahren (z. B. Betroffene partnerschaftlicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder von Stalking).

Dazu teile ich Ihnen mit:

Mein Haus hat im Jahr 2024 zwei Fortbildungen zu dem Themenkomplex durchgeführt, den Sie als von besonderem Interesse bezeichnen:

- Psychodynamische Konzepte und Ursachen von Gewalt gegen Frauen
- Neurotische Störungen und psychischer Abwehrmechanismen im beruflichen Alltag.

Zu beiden Fortbildungen füge ich Ihnen weitere Informationen als PDF-Datei bei (Anlage) [ACHTUNG: Es ist derzeit technisch nicht möglich, eine Datei im Transparenzportal hochzuladen. Diese kann bei Bedarf gerne übermittelt werden].

Als Serviceleistung für Sie habe ich das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen gebeten, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob im Jahr 2024 entsprechend thematisch angesiedelte Fortbildungen stattgefunden haben (§7 (2) BremIFG: "Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.").

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen teilte mit, dass es eine Fortbildung „Sorge- und Umgangsregelungen nach häuslicher Gewalt“ gegeben habe, nämlich am 30.8.2024 in Bremen. Insgesamt habe es 10 Teilnehmende aus verschiedenen Gerichten gegeben. Zusätzlich habe man Familienrichter:innen Teilnahmeplätze in Fortbildungen des Bremer Kinderschutzbundes zum Themenkomplex häusliche Gewalt finanziert.

Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:
...

Mit freundlichen Grüßen