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abgeschlossen Quarantäne für negativ getestete Strafgefangene während der Corona-Pandemie (ID 291623)

Eingegangen am:17.05.2022
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Quarantäne für negativ getestete Strafgefangene während der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie lange müssen Strafgefangene, die negativ getestet sind, in Quarantäne bleiben? 24 Stunden in Einzelzelle, ohne 1 Stunde Freigang...ohne das mitgeteilt wird wie lange dieser unmenschlicher Zustand anhalten soll. Wird es nicht auch in der JVA Zeit für Lockerungen?

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte Frau D.,

bezugnehmend auf Ihr Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Grundsätzlich werden alle "neuen" Inhaftierten bei Zugang in die JVA in Kleingruppen abgesondert. Dies gilt unabhängig von der Vorlage eines negativen Testergebnisses, da es möglich ist, dass eine Person sich bereits angesteckt hat, aber noch nicht infektiös ist. Die Kleingruppen erhalten täglich eine gesonderte Freistunde. Angesichts der Inkubationszeit und der Dauer der Infektiosität dauert diese Absonderung regelmäßig ca. 10 Tage. Dies wird gegenüber den Gefangenen auch kommuniziert.

Sofern Infektionsfälle innerhalb einer Vollzugsabteilung auftreten, kann es erforderlich sein, vorsorglich alle Gefangenen dieser Vollzugsabteilung ggf. per PCR-Test zu testen. Eine "Quarantäne für negativ getestete Strafgefangene" erfolgt ebenfalls in Kleingruppen mit täglicher Freistunde für diese. Den Gefangenen wird auch hier mitgeteilt, dass nach Vorliegen der Testergebnisse in Kleingruppen Freistunden abgehalten werden. Eine Isolierung von negativ getesteten Strafgefangenen ohne Freistunde findet nicht statt.

Beste Grüße