Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge meiner Doktorarbeit untersuche ich mitunter, mit welchen Mitteln deutsche Strafverfolgungsbehörden Daten im
Ermittlungsverfahren verarbeiten. Ich bitte insofern um die folgenden Informationen:
Kommt in Ermittlungen der Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbereichs „Künstliche Intelligenz (KI)“ in dem Sinne zum Einsatz, dass
Algorithmen des maschinellen Lernens Daten im Ermittlungsverfahren auswerten? Wenn ja, inwiefern?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau B.,
in der Staatsanwaltschaft Bremen kommt derartige Technologie bislang nicht zum Einsatz.
Beste Grüße